Open-Source-Software (OSS) hat in Unternehmen stark an Bedeutung gewonnen und wird mittlerweile in einer Vielzahl von Produkten verwendet. Sie gilt allgemein als zuverlässig und sicher.
Einer von Black Duck Software im Jahr 2016 weltweit durchgeführten Umfrage zufolge nutzen 78 Prozent der befragten Unternehmen OSS. Bei 66 Prozent wird OSS zur Entwicklung von Kundensoftware verwendet. Diese Zahlen haben sich seit der Umfrage im Jahr 2010 nahezu verdoppelt.
Unterschätzte Risiken beim Open-Source-Einsatz
Angesichts der großen Beliebtheit wird häufig übersehen, dass trotz der kostenlosen Verfügbarkeit OSS in den meisten Fällen nicht bedingungslos verwendet werden kann. Aus der fehlenden Vergütungspflicht lässt sich nicht der Rückschluss ziehen, dass der Rechteinhaber auf seine Rechte und deren Durchsetzung verzichtet. Die meisten Open Source Lizenzen enthalten neben einer umfangreichen Einräumung von Nutzungsrechten (Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, etc.) auch konkrete Vorgaben beziehungsweise Restriktionen, die von den Unternehmen zu erfüllen sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn die quelloffene Software Kunden gegenüber angeboten und damit verbreitet wird.
Die Risiken, die gerade für Unternehmen durch die Nutzung von OSS entstehen, werden häufig unterschätzt oder gar völlig übersehen. Dementsprechend verfügen zahlreiche Unternehmen nicht über Regelungen für eine Open-Source-Compliance, die die Einhaltung der Lizenzbedingungen sicherstellen könnte. Mehr als 55 Prozent der befragten Unternehmen gaben bei der Umfrage von Black Duck Software im Jahr 2016 an, keine Policy für die Auswahl und die Freigabe von OSS zu haben. Doch auch in Unternehmen mit entsprechenden Richtlinien werden diese in 50 Prozent der Fälle nicht durchgesetzt beziehungsweise können umgangen werden. Dabei drohen bei Lizenzverstößen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Zudem kann das Unternehmen auf Vernichtung und Rückruf der betroffenen Software in Anspruch genommen werden.
GPL: Gerichtsentscheidungen zu Lizenzvestößen
Dass dieses Risiko nicht nur theoretischer Natur ist, zeigt sich an der zunehmenden Zahl der Gerichtsverfahren in Deutschland, bei denen Lizenzverstöße im Zusammenhang mit OSS gegenständlich sind.
Bereits im Jahr 2011 hat sich die Justiz mit der FRITZ!Box des deutschen Herstellers AVM beschäftigt. Das Gericht debattierte in dem Urteil, ob die Verwendung des Kernels der FRITZ!Box, der unter einer Version der General Public License (GPL) steht, aufgrund des Copyleft-Effekts dazu führt, dass die weiteren Komponenten und Module der Firmware ebenfalls unter der GPL lizenziert werden müssten und dementsprechend der Source Code der gesamten Firmware zu veröffentlichen wäre. (LG Berlin, Urteil vom 08.11.2011 - 16 O 255/10 / Surfsitter - Wirkung der GNU GPL auf Sammelwerke)
- Was Softwareentwickler 2016 verdienen, ...
... hängt nicht nur von Qualifikation und Berufserfahrung ab. Entscheidend ist auch, in welcher Branche er arbeitet und in welcher Region der Arbeitgeber angesiedelt ist. Das ergab eine aktuelle Gehaltsanalyse von Compensation Partner. - ... verdienen Softwareentwickler durchschnittlich in Deutschland.
Damit liegen sie über den Systemadministratoren, aber unter den Beratern. - In Banken verdienen Entwickler ...
... gut 68.700 Euro pro Jahr. Das ist, verglichen mit anderen Branchen, am meisten. - In der Medizintechnik ...
... verdienen Entwickler rund 64.400 Euro jährlich. - Gut 63.000 Euro ...
... erhält ein Softwareentwickler in der Telekommunikationsbranche. - In der Druck-, Papier- und Verpackungsbranche ...
... bekommt der Entwickler hingegen nur etwa 48.700 Euro jährliches Salär. - Mit 47.700 Euro ...
... kann ein Entwickler im Einzelhandel rechnen. - In der Werbung und PR ...
... verdient der Entwickler im Branchenvergleich am wenigsten: Mit rund 47.600 Euro bekommt er hier gut 21.000 Euro weniger pro Jahr. - ... verdient der Softwareentwickler mit Personalverantwortung.
Leitende Entwickler können damit durchschnittlich rund 40.000 Euro jährlich mehr verdienen, als ihre Kollegen ohne Personalverantwortung. - ... erhalten Softwareentwickler ...
... in mittelständischen Unternehmen mit 101 bis 1000 Mitarbeitern. - ... erhalten dagegen Entwickler in großen Unternehmen ...
... mit mehr als 1000 Mitarbeitern. - ... bekommt ein Softwareentwickler ...
... mit sechs bis neun Jahren Berufserfahrung. Berufseinsteiger beginnen mit etwa 43.600 Euro. - ... verdient ein Entwickler ...
... der neun oder mehr Jahre Berufserfahrung vorweisen kann. - Der Verdienst ist auch vom Standort des Unternehmens abhängig.
In Hessen und seiner Hauptstadt Frankfurt a.M. verdienen Softwareentwickler am besten: Durchschnittlich 63.100 Euro pro Jahr. - Auch in Baden-Württemberg (hier im Bild Stuttgart) ...
... verdienen Softwareentwickler gut. Sie dürfen sich über 60.200 Euro jährlich freuen. - In Bayern und insbesondere der Hauptstadt München ...
... erhalten Entwickler jährlich gut 59.000 Euro. - In Thüringen mit seiner Hauptstadt Erfurt hingegen ...
... müssen sich Entwickler mit durchschnittlich 41.700 Euro zufrieden geben. - In Sachsen-Anhalt (Im Bild Magdeburg) ...
... verdienen Entwickler nur rund 41.000 Euro jährlich. - In Mecklenburg-Vorpommern mitn seiner Hauptstadt Schwerin ...
... erhalten Entwickler im deutschlandweiten Vergleich am wenigsten: Nur rund 39.000 Euro verdienen sie hier pro Jahr.
Im Jahr 2015 wurde die Betreiberin einer Webseite dazu verurteilt, eine unter der GPL-Lizenz stehende Software eines anderen nicht mehr öffentlich anzubieten, solange nicht der Lizenztext der GPL beigefügt und der Source Code der Software jedermann verfügbar gemacht wird. (LG Hannover, Urteil vom 21.07.2015 - 18 O 159/15 / Unterlassene Veröffentlichung des Quellcodes einer Software unter GPL-Lizenz)
Schließlich hat das Landgericht Hamburg im Jahr 2016 Überlegungen dazu angestellt, ob die Verbindung mehrerer Softwaremodule, von denen ein Modul unter der GPL lizenziert ist, aufgrund des Copyleft-Effekts dazu führt, dass die ganze Software unter die GPL fällt. Zu einer Entscheidung kam es in diesem Fall nur deshalb nicht, weil der Kläger seine Rechte an dem fraglichen Softwaremodul nicht darlegen konnte. (Landgericht Hamburg, Urteil vom 08.07.2016 - 310 O 89/15 / Formulierung Unterlassungsantrag, Bestimmtheitsgrundsatz bei Urheberrechtsverletzungen)