Der Countdown läuft: Am 31. Dezember 2020 trennen sich die Wege der EU und Großbritanniens. Dann endet die Übergangsfrist und es heißt endgültig: Brexit vollzogen - egal ob mit oder ohne Deal. Drei Wochen vor der politischen Scheidung läuft die Diplomatie-Maschine in Brüssel auf Hochtouren. In diesen Tagen treffen sich die Regierungschefs um auszuloten, ob es noch Spielraum für einen Vertrag gibt, der das künftige Verhältnis der Insel mit dem Kontinent regelt. Auch der britische Premier Boris Johnson hat sich angekündigt.
Vertreter der deutschen IT-Branche warnen vor den Folgen, sollte Großbritannien den Binnenmarkt und die Zollunion ohne Vertrag verlassen. "Gibt es keinen Deal, droht ein Datenchaos, das weite Teile der deutschen und europäischen Wirtschaft erfassen würde", sagte Bitkom-Präsident Achim Berg. Im Bereich des Datenschutzes würde Großbritannien dann vom kommenden Jahr an als Drittland eingestuft. Dann wäre der freie Datenverkehr zwischen Deutschland beziehungsweise der EU und den britischen Inseln unterbrochen.
Aus Sicht des ITK-Branchenverbands wäre das fatal: "Das Vereinigte Königreich gehört zu den wichtigsten Standorten für die Verarbeitung von Daten, etwa in den Bereichen Logistik, Kundenbeziehungen und Mobilität", konstatierte Berg. Nahezu jedes Großunternehmen, aber auch Mittelständler und Startups in Deutschland und Europa tauschten Daten mit Standorten auf der Insel aus. "Diese Verbindungen können nicht von heute auf morgen gekappt werden."
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Der Bitkom fordert deshalb von der EU-Kommission neben dem Abschluss eines Handelsabkommens auch eine sogenannte Adäquanzentscheidung zu treffen, um den Datenverkehr aufrechtzuerhalten. Diese würde beinhalten, das Datenschutzniveau in UK zu prüfen und die Vereinbarkeit mit dem europäischen Datenschutzrecht zu bestätigen. "Dies würde einen freien Datenfluss ohne Rechtsunsicherheit für die Unternehmen gewährleisten und einen großen Schritt Richtung Rechtssicherheit bedeuten", sagte Berg. Das Ringen um die Adäquanzentscheidung dürfe nicht zur politischen Verhandlungsspielmasse für den gesamten Brexit-Prozess werden. "Beide Seiten, London und Brüssel, sind aufgefordert, sich in dieser Frage aufeinander zuzubewegen", appellierte der IT-Branchenvertreter an beide Seiten. "Die Auswirkungen von Datenstaus wären viel größer als die Lkw-Schlangen an der Grenze."
Neue Anforderungen an Zolldokumente
Es geht also nicht nur darum, wie künftig die Geschäfte zwischen den Ländern der EU und Großbritannien abgewickelt werden, sondern auch darum, wie sich die dafür nötigen IT- und Datensysteme betreiben lassen. Großbritannien ab dem kommenden Jahr systemseitig einfach wie Drittländer abzubilden, greife zu kurz, warnen die Berater von EY. Um die Datengrundlage für die Zollabwicklung bereitzustellen, müssten über Nacht ab dem 1. Januar 2021 auch die Warenbegleitdokumente zolltauglich ausgestellt werden. Das gelte für die Darstellung von zoll- und gegebenenfalls exportkontrollrelevanten Informationen auf Rechnungen, Packlisten etc. ebenso wie für besondere Dokumentenanforderungen. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, wird die Folgen zu spüren bekommen: "Werden die Warenbegleitdokumente nicht den zollrechtlichen Anforderungen entsprechend ausgefertigt, fehlen für die Einfuhrverzollung im Zielland möglicherweise relevante Angaben und die Sendung bleibt stehen", schreiben die EY-Experten.
"Die Unsicherheit seit dem Referendum hat deutliche Spuren hinterlassen", sagte vor wenigen Wochen Alexander Börsch, Chefökonom bei Deloitte Deutschland. Einer Umfrage zufolge sind die Umsätze deutscher Großunternehmen auf dem britischen Markt seit 2015 deutlich gesunken, und zwar um fast 24 auf 171 Milliarden Euro jährlich (minus 12 Prozent). Trotzdem bleibe die Verbundenheit mit dem Vereinigten Königreich groß, stellte Börsch fest. Immerhin verdienten deutsche Unternehmen dort jeden 14. Euro und beschäftigen 375.000 Mitarbeiter auf der britischen Insel. "Ein No-Deal-Brexit bleibt ein Risikofaktor für die deutschen Unternehmen, vor allem in der derzeitigen Konjunktursituation", warnte Deloittes Chefökonom.