Copyright-Klage abgewiesen

Neue Adblocker-Schlappe für Springer

18.01.2022
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Manfred Bremmer beschäftigt sich mit (fast) allem, was in die Bereiche Mobile Computing und Communications hineinfällt. Bevorzugt nimmt er dabei mobile Lösungen, Betriebssysteme, Apps und Endgeräte unter die Lupe und überprüft sie auf ihre Business-Tauglichkeit. Bremmer interessiert sich für Gadgets aller Art und testet diese auch.
Seit Jahren geht der Axel Springer Verlag gerichtlich gegen die eyeo GmbH, Anbieter des umstrittenen Werbeblockers Adblock Plus, vor. Auch ein neuer Versuch vor dem Landgericht Hamburg endete – zumindest vorerst – erfolglos.
Im Kampf gegen wegbrechende Werbeeinnahmen setzt sich der Springer-Verlag gerichtlich und technisch gegen Adblocker zur Wehr.
Im Kampf gegen wegbrechende Werbeeinnahmen setzt sich der Springer-Verlag gerichtlich und technisch gegen Adblocker zur Wehr.

Wie das Kölner Unternehmen bekannt gab, hat das Landgericht Hamburg im Urheberrechtsverfahren zwischen der eyeo GmbH und der Axel Springer SE, zugunsten von eyeo entschieden und die Klage in erster Instanz vollumfänglich abgelehnt (Aktenzeichen 308 O 130/19).

Adblock Plus ist nicht zu stoppen - vorerst

Der Springer-Verlag und andere Medienhäuser hatten in den vergangenen Jahren mehrmals versucht, den von eyeo angebotenen Werbeblocker Adblock Plus mithilfe von Wettbewerbsklagen zu stoppen. Die Klagen richteten sich vor allem gegen das "Acceptable-Ads"-Programm, mit dem Adblock Plus bestimmte Seiten von der Werbe-Filterung ausnimmt.

Da diese Argumente aber selbst vor dem Bundesgerichtshof nicht zogen, verfolgte der Herausgeber von Bild, Welt & Co. in der bereits 2019 eingereichten Klage einen anderen Ansatz, nämlich den einer Urheberrechtsverletzung. So beklagt Axel Springer, "dass Werbeblocker durch eine unzulässige Umarbeitung (§ 69c Nr. 2 UrhG) beziehungsweise Vervielfältigung (§ 69c Nr. 1 UrhG) der Webseitenprogrammierung das Urheberrecht der Medienangebote verletzten".

"Werbeblocker verändern die Programmiercodes von Webseiten und greifen damit direkt in das rechtlich geschützte Angebot von Verlagen ein", erklärte damals Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht beim Springer-Verlag in einer Stellungnahme. Dadurch beschädigten sie langfristig nicht nur eine zentrale Finanzierungsgrundlage von digitalem Journalismus, sondern gefährdeten auf Dauer auch den offenen Zugang zu meinungsbildenden Informationen im Internet.

Mit der Abweisung der Klage durch das Hamburger Landgericht sieht sich der Adblocker-Anbieter eyeo darin bestätigt, nichts Unrechtes zu tun. Die vom Springer-Verlag beschriebene technische Funktionsweise von Adblock Plus sei eine Standardfunktion jedes Browsers, schreiben die Kölner in ihrem Blog. Somit wären zum Beispiel das Nutzen von Adblockern und Anti-Tracking-Technologie sowie Übersetzungsanwendungen und auch Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen unter den Tatbestand einer Copyright-Verletzung gefallen.

Außerdem müssten App EntwicklerInnen jeden Webseitenbetreiber einzeln um Erlaubnis bitten, ob eine Anwendung auf deren Seite genutzt werden darf. Zahlreiche Klagen, mangelnde Rechtssicherheit für UnternehmerInnen und NutzerInnen wären die Folge.

Mit dem Urteil des LG Hamburg ist der Rechtsstreit aber mitnichten beendet. Wie Heise berichtet, will Axel Springer dagegen Rechtsmittel einlegen.