De-Mail soll per Gesetz legitimiert werden und damit rechtsverbindlichen Charakter erhalten. Zum Einsatz kommt De-Mail dann beispielsweise beim Versand von Versicherungs- und Kaufverträgen oder Bankunterlagen oder in der Kommunikation mit Anwälten und Behörden. Das dafür vorgesehene Gesetz soll alle Eigenschaften des neuen Mail-Typs definieren und in zusätzlichen Richtlinien festlegen. De-Mail ist weltweit von jedem Computer mit Browser und Internetzugang zugänglich und lässt sich mittels Smartphone mobil nutzen.
Provider benötigen Zertifzierung
Alle Provider, die De-Mail anbieten wollen, müssen einen Zertifizierungsprozess durchlaufen. Die entsprechenden Zertifikate werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie dem Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vergeben.