Das indische Recht ist am englischen "Common Law" angelehnt. Daher ähneln die Bestimmungen in vielen Bereichen denen aus dem deutschen Recht. Dennoch gibt es den einen oder anderen Unterschied. Zudem handelt es sich beim IT-Outsourcing nach Indien um "internationalen Handel", weswegen auch internationales Recht zu beachten ist, beziehungsweise zur Anwendung kommt. Im folgenden haben wir die wichtigsten rechtlichen und regulatorischen Fragen und Antworten zusammengestellt, wenn es um die IT-Auslagerung nach Indien geht.
Welches Recht soll angewandt werden?
In einigen Verträgen wird das anzuwendende Recht nicht angegeben. In diesem Fall wird in den meisten Fällen das Recht das Anbieters beziehungsweise Verkäufers angewandt. Dies ist im Europäischen Schuldvertragsübereinkommen (EVÜ) geregelt, ist allerdings ungünstig, wenn der Verkäufer in Indien sitzt. Im EVÜ ist auch geregelt, dass die Parteien die gesetzlichen Regelungen eines Landes im Vertrag benennen können. Auch dies ist keine ideale Lösung, denn wenn ein Gesetz in Deutschland gilt, heißt das nicht, dass es für den Vertragspartner in Indien ebenso relevant ist.
Sind Schiedsgerichte eine Alternative?
Nationale Gerichte weisen die Tendenz auf, der Partei aus dem eigenen Land Recht zuzusprechen. Um eine nationale Unabhängigkeit zu gewährleisten, können daher Schiedsgerichte in Drittstaaten beauftragt werden. Schiedsgerichte sind nicht-staatlich agierende Gerichte, deren Entscheidungen durch nationale Gerichte vollstreckt werden können.
Beliebt sind Schiedsgerichte in Singapur und in England. Im Vertrag zwischen einem deutschen und einem indischen Unternehmen kann man ein solches Schiedsgericht in genannten Ländern beauftragen. Auch die deutschen Außenhandelskammern bieten diesen Schiedsgerichts-Service an.
Wird im Vertrag nicht bestimmt, welches Recht angewandt werden soll, dann wird das Recht des Landes des Schiedsgerichtes relevant. Die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Schiedsgerichtsverfahren sind in den Paragraphen 1061 und 1065 der deutschen Zivilprozessordung geregelt.
Findet internationales Recht Anwendung?
Die Anwendung von internationalem Recht kann sich äußerst kompliziert gestalten: Ein Unternehmen könnte theoretisch ein Gericht in New York, USA anrufen, während sich der Firmen-Hauptsitz auf den Cayman Islands befindet, wo lichtensteinisches Recht gilt. Fälle wie diese begünstigen Großunternehmen - denn in der Regel sind nur sie in der Lage, die Kosten für ein Gerichtsverfahren mit einer solchen Konstellation zu stemmen.
Die Anwendung von internationalem Recht ist also nicht ratsam. Auch ist die Zahl der auf internationales Recht spezialisierten Anwälte gering. Die Anrufung eines Schiedsgerichts ist die bessere Option.
Vereinbarung von Non-Disclosure-Agreements?
Ein Non-Disclosure-Agreement (NDA) kann hilfreich sein, wenn es darum geht, Informationen zu schützen. Die Vertragspartner einigen sich darauf, dass Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, nicht mit Dritten geteilt werden dürfen.
Dabei ist zu beachten, dass internationale NDAs nur schwer durchsetzbar sind, da diese Vertragsform nicht in internationalen Regelungen berücksichtigt wird. Auf nationaler Ebene sind diese jedoch durchsetzbar. Daher ist es sinnvoll, das Outsourcing-Unternehmen in Indien damit zu beauftragen, mit den betroffenen Mitarbeitern solche NDAs abzuschließen und die enstprechenden Belege anzufordern.
- Bessere Outsourcing-Verträge
Zehn Tipps geben eine Orientierungshilfe auf dem Weg zu einem fairen Vertrag. Ihnen liegen die Erfahrungen aus zahlreichen Outsourcing-Verhandlungen zugrunde, die das Sourcing-Advisory-Unternehmen Alsbridge geführt hat. - Preiswert statt billig
Nicht immer ist der günstigste Preis auch das beste Angebot. Ein Marktpreis-Benchmark eines darauf spezialisierten unabhängigen Beratungsunternehmens gibt Aufschluss über marktübliche IT-Preise. - Vielfalt nutzen
Der IT-Dienstleister-Markt ist international und sehr heterogen. Hier findet jedes Unternehmen den für seine Unternehmenskultur genau passenden Dienstleister. Ein ehrlicher Blick auf das eigene Unternehmen und auf dessen Möglichkeiten ist enorm wichtig. - In der Kürze liegt die Würze
Bitte keine Vertragslaufzeit mit mehr als fünf Jahren. Der Innovationszyklus, der Wettbewerb und die Preisvolatilität in der IT-Branche sind enorm. Je kürzer die Laufzeit, desto geringer ist die Gefahr in einem unzeitgemäßen Vertrag „gefangen“ zu sein. - Jetzt aber raus
Die IT ist schnelllebig. Der Verhandlung und Verankerung von Kündigungsfristen sollte deshalb ein hoher Stellenwert beigemessen werden. Im optimalen Fall werden nur die dem Dienstleister entgehenden Honorare fällig. - Spieglein, Spieglein
Wie bei Kleidung gilt auch beim Vertrag: das eigene Unternehmen bestimmt den Umfang. Statt auf All-inclusive-Verträge besser auf Maßarbeit anhand der Organisationsreife des eigenen Unternehmens setzen. Single Sourcing ist einfacher zu steuern, Multi-Sourcing bietet mehr Möglichkeiten. - Zwei Pfund Outsourcing, bitte
Die Leistungsbeschreibung (Statement of Work) sollte so detailliert wie möglich ausgearbeitet sein. Auch Neuerungen zum Vorteil des eigenen Unternehmens sollten nachträglich aufgenommen werden können. Verzichtet werden sollte auf vorgefertigte Templates des Dienstleisters. - Geschnitten oder am Stück?
Service Level Agreements (SLAs) dienen gemeinsam mit der Leistungsbeschreibung dazu, den Umfang der Leistungen festzulegen, die durch den Dienstleister erbracht werden. Die SLAs sollten auf die Geschäftsziele des Unternehmens abgestimmt sein. Zudem sollten sie jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden können. - Der Preis ist heiß
Die Preisgestaltung ist auch beim IT-Outsourcing vielfältig. Hier sollten die Betriebskosten auf möglichst geringem Level gehalten werden. Wechselkurs-Risiken sollte der Provider tragen. Ein jährliches Überprüfen und Erneuern der Preisgestaltung sowie die Option einer Nachverhandlung ist zu empfehlen. - Ja, wo laufen sie denn?
Bei allen ITO-Projekten hat die Steuerung des Vertrages sowie der Dienstleister-Kunden-Beziehung eine hohe Bedeutung. Ein guter Vertrag definiert spezifische Teams, Verantwortlichkeiten, technische Anforderungen und Eskalationsstufen genau. - ITO-Projekte sind sowohl in
technologischer als auch in vertraglicher Hinsicht hochkomplex. Bevor eine unbefriedigende Vertragssituation für mehrere Jahre manifestiert wird, empfiehlt es sich, Sourcing-Berater als Experten zu Rate zu ziehen. Sie helfen in allen Phasen des Outsourcings.