Die Spanne der Stundensätze von IT-Freiberuflern geht von 50 bis 130 Euro: Im Schnitt kommen die IT-Selbständigen in Deutschland auf 83 Euro pro Stunde und auf monatliche Einkünfte von rund 4.700 Euro nach Abzug von Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen sowie Betriebsausgaben. Jeder Zehnte kann sich sogar über ein Nettoeinkommen von mehr als 8.000 Euro im Monat freuen.
Nur knapp jeder achte solo-selbständige IT-Experte verdient weniger als 2.000 Euro im Monat netto. Kein Wunder also, dass die 87 Prozent der deutschen IT-Freelancer ihre wirtschaftliche Lage als sehr gut oder gut einschätzen und 95 Prozent sich als zufrieden bis sehr zufrieden mit ihrem Einkommen bezeichnen. Nur etwa fünf Prozent sind (eher) unzufrieden mit ihren Einkünften.
Das geht aus einer aktuellen Studie hervor, für die das Institut für Demoskopie Allensbach mehr als 1500 freiberufliche IT-Spezialisten aus Deutschland befragte. Beauftragt wurde die Untersuchung von der Allianz für selbständige Wissensarbeit (ADESW) e.V., in der die Freiberufler-Vermittleragenturen organisiert sind. Diese machen sich in der aktuellen politischen Diskussion um Altersarmut und Altersabsicherung von Freiberuflern stark für eine differenzierte Betrachtung zwischen hochqualifizierten freiberuflichen Wissensarbeitern und geringqualifizierten Freelancern.
- Die zehn größten Freiberufler-Vermittler ...
... hat Lünendonk in der Studie "Der Markt für Rekrutierung, Vermittlung und Steuerung von IT-Freelancern in Deutschland" im Jahr 2017 ermittelt - gemessen an ihren Umsätzen. - Platz 10: Questax GmbH…
… hat 2016 mit der Vermittlung von IT-Freiberuflern einen Umsatz von 64,6 Millionen Euro erzielt und hält damit Platz 10 des Rankings. Der Gesamtumsatz des Unternehmens betrug 77 Millionen Euro. Die Zahl der Mitarbeiter konnte gegenüber 2015 von 97 auf 104 Angestellte gesteigert werden. - Platz 9: top itservices AG
Über einen Umsatz von 65 Millionen Euro kann sich Vorstandsvorsitzender Hubert Staudt freuen. Der Gesamtumsatz konnte von 94,5 Millionen im Jahr 2015 auf 100 Millionen Euro im Jahr 2016 gesteigert werden. Zudem erhöhte sich die Mitarbeiterzahl von 824 auf 850 Angestellte. - Platz 8: Westhouse Group GmbH…
… ist unter anderem auf die Vermittlung von SAP-Freiberuflern spezialisiert. 2016 erwirtschaftete Westhouse mit der Freiberuflervermittlung 77,4 Millionen Euro (2015: 61,1 Millionen Euro). Der Gesamtumsatz betrug 128,5 Millionen Euro, die Mitarbeiterzahl wuchs von 215 auf 235. - Platz 7: 1st Solution Consulting GmbH
Einen Umsatz von 77,7 Millionen Euro kann Frank Shams, Geschäftsführer von 1st Solutions, durch die Freiberuflervermittlung im Jahr 2016 nachweisen. Der Gesamtumsatz liegt bei 115 Millionen Euro (2015: 120 Millionen) und auch die Mitarbeiterzahl wurde von 116 im Jahr 2015 auf 110 im Jahr 2016 etwas reduziert. - Platz 6: Solcom GmbH
Die Solcom Unternehmensberatung hat mit der Vermittlung von IT-Freiberuflern 90,8 Millionen Euro und damit knapp vier Millionen Euro mehr umgesetzt als im Vorjahr. Auch die Zahl der Angestellten ist von 130 auf 155 angewachsen. - Platz 5: Etengo
Etengo-Vorstandschef Nikolaus Reuter kann sich über 96,4 Millionen Euro Gesamtumsatz und damit gut 23 Millionen mehr als 2015 freuen. Die Mitarbeiterzahl der Mannheimer wuchs von 84 im Jahr 2015 auf 125 im Jahr 2016. - Platz 4: SThree
Im Vorjahr war die Freiberufler-Vermittlung SThree noch auf Platz sechs: Der Umsatz mit der Rekrutierung und Vermittlung von IT-Freelancern weist mit 108 Millionen Euro ein Plus von 22 Millionen gegenüber dem Vorjahr aus. Der Gesamtumsatz stieg ebenfalls stark von 179 auf 225 Millionen Euro. - Platz 3: Allgeier Experts SE
Bronze geht wie im Vorjahr an Allgeier Experts: Das Unternehmen erzielte mit der Vermittlung von Freiberuflern 120,9 Millionen Euro Umsatz, 2015 waren es noch 121,7 Millionen. Der Gesamtumsatz des Unternehmens steigerte sich von 245,8 Millionen auf 258,5 Millionen Euro. Die Mitarbeiterzahl liegt bei 1.819. - Platz 2: Gulp Information Services GmbH
Die Top Drei der IT-Freiberufler-Vermittlungen bleiben dieses Jahr unter sich: Auch die Randstad-Tochter Gulp macht da mit Silber keine Ausnahme und untermauert die "Vizemeisterschaft" mit 239 Beschäftigten, einem Vermittlungsumsatz von 356,2 Millionen Euro (2015: 299,8 Millionen Euro) sowie der Steigerung des Gesamtumsatzes von 323,3 Millionen Euro auf 390,1 Millionen Euro. - Platz 1: Hays
Unangefochten an der Spitze der IT-Freiberufler-Vermittlungen bleibt Hays: Das Unternehmen setzte 2016 mit der Rekrutierung und Vermittlung von IT-Freelancern sagenhafte 985,3 Millionen Euro um, was im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von 137,4 Millionen bedeutet. Die Mitarbeiterzahl liegt bei 1.800. Der Gesamtumsatz wurde von 1,5 auf 1,8 Milliarden Euro gesteigert.
Der Untersuchung zufolge lebt übrigens Dreiviertel der Studienteilnehmer in einer festen Partnerschaft oder Ehe und kommt beinahe zur Hälfte auf ein gemeinsames Haushaltsnettoeinkommen von über 6.000 Euro. Zuversichtlich blicken die IT-Freelancer auch in die Zukunft: So rechnet die Hälfte der Studienteilnehmer mit einer guten Auftragslage, 39 Prozent sogar mit einer sehr guten.
IT-Freiberufler stehen auf private Vorsorge und Immobilien
Was die Altersvorsorge anbelangt, setzen Freiberufler offenbar weniger auf Rentenkassen. So zahlen nur 13 Prozent der Befragten freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse ein mit Monatsbeiträgen von durchschnittlich 433 Euro. Aus ihrer Zeit als Angestellte haben zwar über 80 Prozent der Studienteilnehmer Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben, diese betragen im Schnitt allerdings nur 672 Euro pro Monat.
Ferner besitzen 17 Prozent der IT-Freiberufler Leistungsansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge, die vermutlich ebenfalls aus der Zeit vor ihrer Selbständigkeit stammen. Hinzu kommt ein Mix aus privaten Vorsorgemodellen wie der Rürup-Rente, der Riester-Rente und weiteren privaten Rentenversicherungen.
Selbständige ITler haben neben ihren beruflichen Einkünften häufig weitere Einnahmequellen: Mehr als jeder Zweite besitzt Wertpapiere und jeweils knapp 40 Prozent eine Kapitallebensversicherung und Sparguthaben. Zwei Drittel der Solo-Selbständigen gehören Immobilien und jeder zweite Befragte bezieht daraus Einnahmen (Vermietung, Verpachtung). Das Nettogesamtvermögen beträgt bei 22 Prozent der befragten IT-Freelancer über 500.000 Euro.
Geringqualifizierte sind bedroht
Fügt man alle Bausteine der Vermögensbildung zusammen, so sind 84 Prozent der Studienteilnehmer offensichtlich ausreichend für ihr Alter abgesichert und sorgen eigenständig und ausreichend vor, findet Carlos Frischmuth, Vorstandsvorsitzender des ADESW. Dementsprechend plädiert er: "Zur Bekämpfung von Altersarmut sollten sich die Entscheidungsträger im Bundestag auf den Anteil der Freiberufler konzentrieren, denen diese Armut tatsächlich droht: Den Geringqualifizierten, deren Selbständigkeit offensichtlich aus der Not geboren ist."
Ob die Lage der IT-Selbständigen trotz guter aktueller Einkünfte auch in Zukunft so rosig bleibt, gilt es abzuwarten: Denn nur etwa die Hälfte der Befragten geht davon aus, dass sie im Alter gut abgesichert ist. 41 Prozent rechnen damit, dass sie zwar mit ihren finanziellen Mitteln auskommen werden, aber sparsamer leben müssen. Jeder Zehnte befürchtet Geldknappheit im Alter.
- Selbstständig oder Zeitarbeit? Was Freiberufler beachten müssen.
Seit April 2017 können sich Auftraggeber nicht mehr vor juristischen Folgen in Sachen Scheinselbstständigkeit schützen, indem sie Selbstständige über eine Vermittlungsagentur buchen. Unternehmen versuchen deshalb verstärkt, Freelancern eine Beauftragung in Zeitarbeit anbieten. Vor einen Wechsel in die Festanstellung sollten Freiberufler jedoch folgende Punkte bedenken. - Weisungsrecht vergegenwärtigen
Als Zeitarbeiter unterliegt der dann "Nicht-Mehr-Selbstständige" dem Weisungsrecht des Arbeitgebers auf Zeit. Dessen Anordnungen ist Folge zu leisten. Er muss sich zum Beispiel Urlaub genehmigen lassen und auch sonstigen Regeln folgen. - Gehalt kalkulieren
Gehaltsforderungen müssen gut überlegt sein. Berücksichtigt werden sollte, dass bei einem Angestellten Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden. Außerdem sind Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaube sowie Feiertage zu berücksichtigen. Der Auftraggeber zahlt somit einen Aufschlag von 90 bis 110 Prozent auf das Gehalt des Zeitarbeiters. Da der Zeitarbeiter damit deutlich mehr verdient als vergleichbare Angestellte, dürfte das Auftragsverhältnis nach neun Monaten beendet werden, weil ansonsten die Equal-Pay-Regelung greift. - Verträge kündigen
Versicherungsverträge, die für die Selbstständigkeit abgeschlossen wurden, müssen gekündigt werden. Kündigungsfristen sind einzuhalten. Fällt das Gehalt unter die Beitragsbemessungsgrenze, muss sich der Zeitarbeiter in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Die private Krankenversicherung kann er kündigen, womit die Altersrückstellung allerdings hinfällig wäre. Sie kann aber auch auf eine kostenpflichtige Anwartschaft umgestellt werden. - Steuerliche Faktoren bedenken
Steuerlich werden Selbstständige und Angestellte unterschiedlich behandelt. Für Zeitarbeiter entfällt der Abzug der Vorsteuer, und es können nicht mehr alle Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Abschreibungen, die das Einkommen reduzieren, entfallen. - Altersvorsorge planen
Die meisten Selbstständigen haben eine private Altersvorsorge. Diese lässt sich in der Regel nicht von heute auf morgen aussetzen. Die Kosten laufen also weiter, während gleichzeitig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird. Diese Doppelbelastung muss unbedingt beachtet und eingeplant werden. - Flexibilität sichern
Selbstständige können ihre Arbeitszeit und ihren Arbeitsort zumindest theoretisch selbst bestimmen. Selbstständige können ihre Arbeitszeit und ihren Arbeitsort zumindest theoretisch selbst bestimmen. Als Angestellter ist das nicht mehr möglich. - Vertragsverhandlungen gut vorbereiten
Es empfiehlt sich, vor der Vertragsunterzeichnung die verschiedenen Konsequenzen zu prüfen. Damit stehen die Chancen am besten, die eigenen Vorstellungen realisieren zu können. Handeln Sie flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit, im Home Office zu arbeiten, aus. Dabei sollten Selbstständige und Auftraggeber die Zusammenarbeit so gestalten, dass sie der Deutschen Rentenversicherung keine Argumente für Scheinselbstständigkeit liefern. - Zusammenarbeit neu gestalten
Sprechen Sie mit dem Auftraggeber über die Konsequenzen, die Sie als Zeitarbeitnehmer treffen würden. Prüfen Sie dabei die Kriterien für eine Scheinselbstständigkeit genau und gestalten Sie die Zusammenarbeit gegebenfalls neu.