Neue EU-Richtlinie hilft Freiberuflern

Honorare sollen schneller fließen

16.01.2013
Von Burkhard Raffenberg
Freiberufler und Einzelunternehmen leiden besonders unter überlangen Forderungslaufzeiten. Eine EU-Richtlinie (2001/7/EU) soll willkürlichen Zahlungsverzögerungen einen Riegel vorschieben.
Eine neue EU-Richtlinie will kürzere Zahlungsfristen einführen.
Eine neue EU-Richtlinie will kürzere Zahlungsfristen einführen.
Foto: Auris - Fotolia.com

Freiberufler leiden besonders unter überlangen Forderungslaufzeiten mit zum Teil ungewissen Zahlungseingang. Schnell entstehen Liquiditätsengpässe, die ihre Wettbewerbsfähigkeit deutlich einschränken. In einigen Fällen steht sogar die unternehmerische Existenz der Gläubiger auf dem Spiel.

Eine EU-Richtlinie (2001/7/EU) soll willkürlichen Zahlungsverzögerungen im Geschäftsverkehr einen Riegel vorschieben. Während sich Gläubiger über einen tendenziell schnelleren Zahlungseingang freuen können, müssen sich viele Schuldner auf kürzere Zahlungsfristen einstellen. Der deutsche Gesetzgeber muss die EU-Richtlinie bis spätestens 16. März 2013 in nationales Recht umsetzen. IT-Unternehmen sollten sich frühzeitig auf weitreichende Änderungen einstellen und die notwendigen vertraglichen Anpassungen in die Wege leiten.

Kleine Firmen künftig besser geschützt

Noch sind viele kleine IT-Unternehmen bei Zahlungsmodalitäten dem Diktat großer Auftraggeber ausgesetzt. Die Neuregelungen stärken die Rechtsposition von Auftragnehmern. Sie sind künftig besser vor unvorteilhaften Zahlungsmodalitäten geschützt und können Außenstände effizienter einholen. Dienstleister können schon bei Vertragsschluss auf angemessene und zulässige Zahlungsziele pochen. Gegen grob nachteilige Vertragsklauseln oder Praktiken können sie mittels Unterlassungsklage vorgehen. Durch die Anhebung der Verzugszinsen und den Anspruch auf pauschale Beitreibungskosten haben sie darüber hinaus die Möglichkeit, offene Forderungen leichter zu realisieren.

Kampf dem Zahlungsverzug

Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr soll klare Regeln für den Forderungsausgleich schaffen. Es sind neue Regelungen hinsichtlich Fristen und Verzugszinsen sowie die Einführung einer Inkassopauschale vorgesehen.

Begrenzte Fristen

Zukünftig gibt der Gesetzgeber Höchstgrenzen für vertraglich vereinbarte Fristen vor. Behörden sollen Forderungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang oder Empfang einer Gegenleistung begleichen, Unternehmen innerhalb von 60 Tagen. Die Dauer von Abnahme- und Prüfungsverfahren wird auf 30 Tage begrenzt. Abweichende Regelungen sind nur möglich, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden und den Gläubiger nicht grob benachteiligen.

Erhöhte Verzugszinsen

Zurzeit liegt der gesetzliche Verzugszins bei acht Prozent über dem Basiszinssatz. Um die Überschreitung von Zahlungszielen zu begrenzen, will der Gesetzgeber den Zinssatz künftig auf neun Prozent erhöhen. Die Regelung soll für alle Rechtsgeschäfte gelten, an denen keine Verbraucher beteiligt sind. So soll die Zahlungsbereitschaft säumiger Schuldner gesteigert werden.

Neue Inkassopauschale

Ein systematisches Mahnwesen ist zeitraubend und verursacht erhebliche Zusatzkosten, gerade für kleine und mittelgroße Unternehmen. Zukünftig will der Gesetzgeber Forderungsgebern die Kostenerstattung erleichtern. Bei Zahlungsverzug dürfen Gläubiger pauschal 40 Euro für Inkasso-Aktivitäten zusätzlich in Rechnung stellen. Sie müssen die Kosten nicht näher spezifizieren und belegen.

Schon jetzt verbessert sich die Verhandlungsposition vieler Auftragnehmer. Große Auftraggeber können zukünftig schwieriger die Zahlungsbedingungen diktieren und unverhältnismäßig lange Zahlungsziele zur Bedingung für die Auftragsvergabe machen. Lieferanten sollten schon jetzt neue Zahlungsvereinbarungen genau unter die Lupe nehmen. Gerade bei Großaufträgen oder Dauerschuldverträgen ist im Zweifelsfall vorab rechtlicher Rat einzuholen.

Das neue Gesetz erleichtert das Forderungsmanagement, bietet aber keinen „Rundum-Schutz“. Das Gesetz kann nicht verhindern, dass Zahlungsverzögerungen eintreten. Es erhöht aber auch für Schuldner den Anreiz, offene Forderungen fristgerecht zu begleichen.