IT-Sicherheitsgesetz - Änderungen

Hackerangriff? Cyber-Feuerwehr!

31.01.2017
Von    und
Christian Kuss ist Rechtsanwalt der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Köln. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf IT- und Datenschutzrecht.

Hochbezahlte Fachleute kostenlos ausleihen?

Auch wenn das Konzept der Cyber-Feuerwehr vielversprechend klingt, sind noch einige wichtige Fragen offen. Denn wenn der Betroffene die kurzfristige IT-Expertise nicht bezahlen muss, wer entschädigt dann das Unternehmen, das seine Mitarbeiter freistellt? In der noch nicht endgültigen "Kooperationsvereinbarung Cyberwehr" ist eine Vergütung durch staatliche Stellen jedenfalls noch nicht vorgesehen. Vielmehr verpflichten sich die Unternehmen, dass sie den "Feuerwehreinsatz" ihrer Angestellten als Arbeitszeit verbuchen und diese für die Leihdauer weiterbezahlen. Anders als bei der "normalen" freiwilligen Feuerwehr, sollen sich Arbeitgeber (bisher) nicht den Lohnausfall teilweise vom Staat erstatten lassen können. Dies liegt unter Umständen auch daran, dass die gesuchten IT-Experten teuer sind. Von der Antwort auf diese Frage könnte letztlich abhängen, ob die Idee Erfolg haben wird.

Offen ist außerdem, wie damit umgegangen wird, wenn die IT-Experten aus unterschiedlichen Unternehmen im Rahmen einer Cyber-Feuerwehr zusammenarbeiten und dabei potenziell kritisches Know-how eines Wettbewerbers erlangen. Hier könnten strafbewehrte Vertraulichkeitsregelungen helfen, internes Wissen zu schützen.

IT-Sicherheit stärken

Obwohl Betreiber kritischer Infrastrukturen seit Juli 2015 verpflichtet sind, schwere Attacken auf ihre Computer-Systeme dem BSI zu melden, scheuen sich Unternehmen zum Teil einen Angriff zu melden. Teilweise aus der Angst heraus, der Ruf könnte geschädigt oder firmeninterne Daten könnten preisgegeben werden. Das geplante Netzwerk von mobilen Eingreifteams soll schnelle und hochqualifizierte Reaktionen auf Hackerangriffe ermöglichen und so Vertrauen schaffen, damit Unternehmen bei einem Angriff auf die IT-Sicherheit aktiv Hilfe rufen. Mit den geplanten Neuregelungen wird der kooperative Ansatz zur Zusammenarbeit von Experten aus der Wirtschaft und staatlicher Stellen in der IT-Sicherheit weiter vorangetrieben. IT-Sicherheit bleibt damit auch 2017 ein spannendes Thema in Wirtschaft und Politik. (fm)