"Google ist ein Monopolist und hat auch wie ein solcher gehandelt, um sein Monopol aufrecht zu erhalten", urteilte Bundesrichter Amit Metha am US-Bezirksgericht im Distrikt Columbia. Damit verliert Google einen seit Oktober 2020 laufenden Wettbewerbsprozess in den Vereinigten Staaten. Geklagt hatten das US-Justizministerium und Dutzende von Bundesstaaten.
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Der Vorwurf: Google habe eine Mauer um seine Suchmaschine gezogen und sein Monopol mit Milliarden-Zahlungen immer weiter ausgebaut und gefestigt. Dabei ging es vor allem darum, dass Google als Suchmaschine in vielen Web-Browsern voreingestellt ist. Um dies sicherzustellen, hat Google viel Geld an Gerätehersteller wie Apple und Samsung gezahlt. Jährlich soll der Suchmaschinen-Spezialist etwa 26 Milliarden Dollar dafür gezahlt haben, dass diese seine Suche exklusiv zu bevorzugen. Andere Anbieter seien damit ausgebootet worden.
Google dominiert das Suchmaschinengeschäft nach Belieben. Mehta zufolge lag dessen Anteil zuletzt bei rund 90 Prozent, im Mobile-Bereich sogar bei etwa 95 Prozent. Konkurrent Microsoft käme mit Bing auf gerade einmal sechs Prozent Marktanteil.
US-Justizminister spricht von "historischem Sieg"
Welche Folgen Methas Urteil haben wird, ist noch nicht abzusehen. Über die Höhe möglicher Strafzahlungen und andere Konsequenzen soll erst später entschieden werden. US-Justizminister Merrick Garland bezeichnete das Urteil jedenfalls schon als historischen Sieg für das amerikanische Volk. Der Richterspruch zeige, dass kein Unternehmen, egal wie groß und einflussreich, über dem Gesetz stehe. Das Ministerium werde auch in Zukunft rigoros auf die Einhaltung der Wettbewerbsgesetze achten.
Wie die US-Behörden gegen die großen IT-Konzerne vorgehen:
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Alphabet, Googles Mutterkonzern, kündigte an, Berufung gegen die Entscheidung des US-Gerichts einlegen zu wollen. "Diese Entscheidung erkennt an, dass Google die beste Suchmaschine anbietet, kommt aber zu dem Schluss, dass es uns nicht erlaubt sein sollte, sie leicht zugänglich zu machen", zitiert die Nachrichtenagentur Reuters aus einer Stellungnahme des Konzerns.
Marktbeobachter sprechen schon vom größten Antitrust-Verfahren des Jahrhunderts und vergleichen den Fall mit dem Microsoft-Verfahren vor etwa 25 Jahren. Damals ging es um das Windows-Monopol und die Kopplung verschiedener Produkte wie die des Microsoft-Browsers Internet Explorer mit dem Betriebssystem. Der Streit endete 2002 mit einem Vergleich. Das US-Justizministerium verbuchte den Fall als Erfolg für das Wettbewerbsrecht, weil Microsoft damit bestimmte Geschäftspraktiken untersagt wurden.
Das könnte im aktuellen Fall auch Google drohen. Darüber hinaus steht dem Suchmaschinen-Anbieter weiterer Ärger ins Haus. Neben den Monopol-Vorwürfen in Sachen Suchmaschine läuft derzeit ein weiteres Verfahren in den USA. Geklagt hat wieder das Justizministerium, das Google unsaubere Praktiken im Werbegeschäft unterstellt. Ein Urteil wird für den September 2024 erwartet.
Milliarden-Strafe gegen Google in der EU
Auch in Europa eckte Google mit seinen Suchmaschinenpraktiken an. Die EU-Kommission warf dem Konzern vor, Suchergebnisse manipuliert und eigene Angebote bevorzugt behandelt zu haben, und verdonnerte Google zu einer Milliardenstrafe. Das Verfahren zieht sich seit 2017 hin. Im November 2021 bestätigten die Kartellbehörden der EU ein Bußgeld in Höhe von 2,4 Milliarden Euro gegen die Google-Mutter Alphabet. Dagegen hat der Konzern Berufung eingelegt.
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Grundsätzlich haben die Wettbewerbshüter in der EU mit dem seit März 2024 geltenden Digital Market Act (DMA) ein Gesetzeswerkzeug an der Hand, mit dem sie gerade die dominierenden Plattformanbieter stärker in die Schranken weisen können. Demzufolge sind Konzerne wie Google und Apple verpflichtet, Nutzerinnen und Nutzern auf ihren Mobilgeräten mehr Auswahlmöglichkeiten bei der Wahl des Suchmaschinen-Anbieters zu gewähren.
Dass bei der Umsetzung des DMA aber noch nicht alles rund läuft, hat gerade erst eine Studie des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gezeigt. Die Verbraucherschützer monieren vor allem die Kopplung von Diensten und die Bildung von Nutzerprofilen. "Gatekeeper wie Meta, Amazon, TikTok oder Google missachten die Brüsseler Vorgaben für digitale Märkte", lautet das Fazit von vzbv-Vorstand Ramona Pop.