Niedrige sechsstellige Zahl von DSGVO-Schreiben

Google-Fonts-Abmahnungen als Millionengeschäft?

10.03.2023
Von 


Manfred Bremmer beschäftigt sich mit (fast) allem, was in die Bereiche Mobile Computing und Communications hineinfällt. Bevorzugt nimmt er dabei mobile Lösungen, Betriebssysteme, Apps und Endgeräte unter die Lupe und überprüft sie auf ihre Business-Tauglichkeit. Bremmer interessiert sich für Gadgets aller Art und testet diese auch.
Neue Zahlen geben einen Einblick über den Umfang der Aktivitäten der einschlägigen Abmahnanwälte wegen DSGVO-Verstößen.
Abmahnschreiben, etwa wegen Einbindung von Google Fonts in die Website, sollte man mit einer gehörigen Portion Skepsis betrachten.
Abmahnschreiben, etwa wegen Einbindung von Google Fonts in die Website, sollte man mit einer gehörigen Portion Skepsis betrachten.
Foto: fizkes - shutterstock.com

Die externe Einbindung von Google Fonts in Websites war lange Zeit state of the art - bis klar wurde, dass damit ein Verstoß gegen die DSGVO einhergeht. So werden nicht nur die Fonts aus dem Web auf die Website nachgeladen, es findet auch eine Übertragung von personenbezogenen Daten - die dynamische IP-Adresse des Website-Besuchers - zu Google in die USA statt, und dies ohne die Einwilligung oder dass eine technische Notwendigkeit besteht.

Urteil löst Abmahnwelle aus

Nachdem das Landgericht München Anfang 2022 diesen Datenschutzverstoß und einen damit verbundenen Unterlassungsanspruch sowie 100 Euro Schadensersatz in einem Urteil bestätigte, kam es zu einer Abmahnwelle, in deren Zusammenhang häufig auch der Rechtsanwalt Kilian Lenard - im Auftrag eines gewissen Martin Ismail - genannt wurde.

Die Abmahnungen ziehen üblicherweise darauf ab, dass sich die beschuldigte Partei mit der Zahlung des in dem Schreiben geforderten Betrags - in der Regel zwischen 100 und 250 Euro - "freikauft" und die Sache nicht ihrem Anwalt übergibt. Bislang ging man davon aus, dass der Berliner Rechtsanwalt Kilian Lenard als einer der Hauptakteure im Auftrag von Martin Ismail als Vertreter der IG Datenschutz "mehrere tausend" Abmahnbriefe versandt hat. Die tatsächliche Zahl wurde jedoch nie genannt.

In der mündlichen Verhandlung einer entsprechenden negativen Feststellungsklage gegen Ismail vor dem Landesgericht München I wurde der gegnerische Anwalt nun etwas konkreter, wie Dr. Max Greger auf Linkedin berichtet: Es handle sich um eine "wohl niedrige sechsstellige Zahl" von Abmahnschreiben.

Geht man von 100.000 bis 400.000 Briefen aus, in denen jeweils 170 Euro Schadenersatz gefordert werden, ergibt sich ein Gewinnpotenzial von 17 bis 68 Millionen Euro, rechnet der Münchner Fachanwalt für IT-, Urheber- und Medienrecht vor.

Google-Fonts-Verstöße mit Web-Crawler ermittelt

Einem Polizeibericht zufolge hatten Lenard und Ismail mit ihrer Masche einige tausend Mal Erfolg. Rund 420 Website-Betreiber stellten wiederum selbst Strafanzeige gegen Lenard, kurz vor Weihnachten 2022 veranlasste die Staatsanwaltschaft Berlin zudem eine Razzia. Gegen den 53-jährigen Lenard wird in 2.418 Fällen von gewerbsmäßigem Betrug und Erpressung ermittelt, in rund 400 davon wegen versuchter Taten.

Wie die Polizei Berlin berichtet, steht zwar außer Frage, dass die mit dem Einsatz von Google Fonts verbundene Weitergabe von persönlichen Daten ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung darstellt und somit auch ein entsprechender Unterlassungsanspruch bestehe. Die Beschuldigten hätten jedoch zunächst mithilfe einer eigens dafür programmierten Software Websites identifiziert, die Google Fonts nutzen. In einem zweiten Schritt wurden dann die Besuche solcher Websites durch eine andere Software fingiert und protokolliert, um auf dieser Basis Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen, beziehungsweise einen "Vergleich" anzubieten.

Das Problem dabei, so die Polizei: Da sie Websites besuchten, obwohl sie von deren Verstoß gegen die DSGVO wussten, hätten sie faktisch auch in die Übermittlung der IP-Adressen in die USA eingewilligt. Damit wiederum fehlte ihnen die Grundlage für eine Abmahnung der Website-Betreiber.

DSGVO-Konformität selbst ermitteln

Obwohl sich professionelle Abmahnanwälte mit dem Thema künftig wohl schwerer tun, besteht das DSGVO-Problem Google Fonts nach wie vor. Unternehmen und Privatpersonen, die unsicher sind, ob ihre Website diesbezüglich DSGVO-konform ist, finden im Internet eine Reihe von - seriösen - Google-Fonts-Checker von Firmen wie Sicher3 oder 54 Grad Software. Die Anbieter der kostenlosen Prüf-Tools unterstützen auch gerne bei der Anpassung der Website.

Falls ein Abmahnschreiben eingeht, legen Rechtsexperten den Betroffenen in der Regel nahe, den Fall genauer zu prüfen und sich über die Entwicklung in den Medien zu informieren.