Mit staatlicher Hilfe

Freiberuflerstatus und Rentenversicherungsfreiheit sichern

09.11.2009
Von 


Peter Brenner ist seit 1978 als Informatiker und Existenzgründungsberater / Coach sowie Sachverständiger im Bereich der Informatik tätig.

Erzielen gutachterliche Testate die erhoffte Wirkung?

Innerhalb des Existenzberatungsberichtes kann ein auch als Gutachter agierender Coach untersuchen, ob der angehende Freiberufler die Kriterien für eine Anerkennung als Freiberufler erfüllt. Außerdem kann er prüfen, ob die Kriterien für die Rentenversicherungspflicht oder sogar für eine Scheinselbständigkeit vorliegen. Gehen beide Prüfungen positiv für den Jungunternehmer aus, kann er ein solches Testat im Streitfall dem Finanzamt oder auch der Deutschen Rentenversicherung Bund vorlegen. Wenn der Coach als Gutachter anerkannt ist, bewirkt eine solche Vorlage sowohl die Anerkennung des Freiberuflerstatus als auch die Verhinderung der mit der Scheinselbständigkeit zusammenhängenden Pflichten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist dann der Zukunftsschutz zur Sicherung der erzielten Anerkennungen. Auch hier ist der Coach gefordert, die erforderlichen Strategien festzulegen und umzusetzen.

Die Gefahr der Scheinselbständigkeit

Der durch die Gesetzgebung und die beteiligten Behörden definierte Dschungel an Vorschriften, Regularien sowie unscharfen Festlegungen birgt für den Informatiker erhebliche Risiken und Gefahren. Fehler sind hier leicht gemacht und auch vor Halbwissen sei gewarnt. Wird ein IT-Profi Gewerbetreibender und auch noch Scheinselbständiger, kann er sich existenzgefährdende Nachteile einhandeln wie etwa die Pflichtmitgliedschaft in der IHK, die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht, die sofortige steuerliche Berücksichtigung seiner Rechnungen bei Fälligkeit sowie die hohen Beiträge zur Rentenversicherung und gegebenenfalls zur Berufsgenossenschaft.