Qualitätssiegel "Made in Europe" gewinnt

Europäische versus amerikanische Cloud-Anbieter

27.07.2015
Von 


Maria Stoitsi ist Marketing Communication Coordinator bei 3CX, Entwickler des einzigen software-basierte PBX für Microsoft Windows. Stoitsi hat zahlreiche Artikel über Cloud Computing, WebRTC und Unified Communications für Publikationen sowohl in Deutschland wie auch in anderen Ländern verfasst. Nach erfolgreichem Abschluss in International Management (Dipl.-Betriebswirtin) und Internationalem Recht hat sie sich nun den Trends der ITK-Branche verschrieben und veröffentlicht regelmäßig Pressemitteilungen und Artikel auf dem 3CX.de Blog.

Worauf sollten Kunden bei Vertragsabschluss achten?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland bilden bereits einen guten Ausgangspunkt zur Befriedigung des Schutzbedarfs der Endkunden. Zusätzlich sollten sich Nutzer vor Kaufentschluß genau mit den Vertragsbedingungen des Cloud-Produktes auseindandersetzen und dabei vertragsrechtliche Verhandlungen nicht scheuen.

Achtet ein Unternehmen auf die folgenden Bestandteile des Cloud-Vertrages, erschließt es sich weitere vertragliche Absicherung. Da es sich bei solchen Verträgen um quasi Mietverträgen handelt, sollte man auf folgende Top-Bedingungen nicht verzichten:

Verfügbarkeit: Prozentuale Verfügbarkeit der Dienstleistung und wie man diese messen kann, sollten in keinem Vertrag fehlen, um Qualität gewährleisten zu können.

Service-Level-Agreement: Entsprechend dem Service-Level-Agreement sollte der Anbieter über mögliche Konfliktkategorien informieren und die daraus resultierenden Beseitigungsfristen und Reaktionszeiten festlegen.

Haftungsleistung: Klare Aussagen über die Rechstfolgen bei Nichteinhaltung der versprochenen Verfügbarkeit oder Beseitigung von Fehlern in den vorgesehenen Fristen und die entsprechenden Schadensersatzregelungen. Die Ermittlung des Schadenersatzes kann unter anderem durch den theoretisch entgangenen Gewinn gerechtfertigt werden.
Der Kunde trägt hier auch eine gewisse Mitwirkungspflicht, wie zum Beispiel durch das frühzeitige Aufzeigen von Fehlern oder Mängeln und die Zusammenarbeit bei der Beseitigung dieser Mängel.

Exit-Regelungen: Oft erleben Firmen ein böses Erwachen, wenn ein Vertrag vor Ende der Laufzeit nicht gekündigt werden kann. Verhandelt das Unternehmen vor Vertragsabschluss die Kündigungsbedingungen und Fristen, spart es bei einem vorzeitigen Ausstieg viele Nerven.

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Fazit

Trotz aller Ressourcen amerikanischer Anbieter können deutsche Firmen viele Kunden durch die Klarheit der europäischen Gesetzgebung gewinnen. Das Recht ist nicht in jedem Fall eine Hürde, sondern - wenn vertrieblich optimal eingesetzt - durchaus ein Unique-Selling-Point für Cloud-Marken "Made in Europe".

Ferner verlangen Unternehmen nach Rechtssicherheit und sollten sich nicht scheuen, auf dieser Basis mit Anbietern zu verhandeln. Die Konkurrenz in einem so beliebten Markt wie die Cloud ist groß. Und die Hersteller und der Fachhandel sind durchaus dazu geneigt, mit Anwendern die Vertragseinzelheiten auszuhandeln und in vielen Punkten zum Vorteil des Kunden einzulenken. (bw)