Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass sie eine wettbewerbsrechtliche Untersuchung der Märkte für virtuelle Welten und generative KI einleitet. Ziel ist es, die derzeitige Wettbewerbssituation zu überprüfen und zu untersuchen, welche Rolle die Gesetzgebung bei der Gestaltung dieser Bereiche spielen könnte.
"Wir müssen den Wettbewerb auf diesen neuen Märkten schützen, damit das Wachstum von Unternehmen und die Bereitstellung der besten und innovativsten Produkte für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht beeinträchtigt werden", erklärte Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin und zuständig für Wettbewerbspolitik.
Wachsendes KI-Geschäft
Die Kommission wies darauf hin, dass die Investitionen in KI in der EU im Jahr 2023 mehr als 7,2 Milliarden Euro betragen hätten. Gleichzeitig habe der Markt für "virtuelle Welten" in der Region laut Schätzungen ein Volumen von mehr als 11 Milliarden Euro erreicht. Angesichts des erwarteten exponentiellen Wachstums dürften die beiden Technologien den Wettbewerb zwischen den Unternehmen erheblich beeinflussen, so die Befürchtung.
Die oberste Kartellwächterin forderte Unternehmen und Branchenexperten auf, die EU-Kommission über etwaige Wettbewerbsprobleme in diesen Bereichen zu informieren. Gleichzeitig kündigte Vestager an, KI-Partnerschaften unter die Lupe zu nehmen, um sicherzustellen, dass sie die Marktdynamik nicht übermäßig verzerren.
Beziehung Microsoft-Open AI auf dem Prüfstand
Angesichts der Turbulenzen Ende November, als OpenAI den Mitbegründer und CEO Sam Altman überraschend kündigte und dann wieder als CEO einsetzte, kommt die Untersuchung der EU nicht ganz unerwartet. Damals nahm Microsoft-CEO Satya Nadella nicht nur persönlich an den Verhandlungen teil, sondern bot auch an , ihn und weitere Abtrünnige bei sich aufzunehmen. Das Interesse kommt nicht von ungefähr: Microsoft ist mit 49 Prozent beziehungsweise 13 Milliarden Dollar an Open AI beteiligt und richtet seine Geschäfte zunehmend auf die KI-Modelle von OpenAI aus.
Nicht nur in der EU werden GenAI-Plattformen und -Tools aufgrund von Sicherheits- und Monopolbedenken zunehmend unter die Lupe der Behörden genommen. Im Dezember kündigte die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (Competition and Markets Authority) an, Stellungnahmen einzuholen, um festzustellen, ob die Zusammenarbeit zwischen Microsoft und OpenAI als tatsächlicher Zusammenschluss behandelt werden sollte. Dieser Schritt könnte einer umfassenden Untersuchung vorausgehen.
OpenAI sieht sich auch mit Fragen über die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material konfrontiert. Die New York Times hat OpenAI und Microsoft im vergangenen Monat verklagt. Der Vorwurf des Verlags: Das Unternehmen habe Millionen seiner Artikel zum Training von GenAI-Modellen verwendet und damit seine Urheberrechte verletzt.