Der Digital Markets Act (DMA) ist erst seit wenigen Tagen formell in Kraft - seit dem 7. März 2024 müssen Apple, Alphabet, Meta, Amazon, Microsoft und Byte Dance die Bestimmungen des DMA vollständig erfüllen. Und schon leitet die EU-Kommission fünf Untersuchungen gegen Google-Mutter Alphabet, Apple und Meta wegen möglicher Verstöße gegen den DMA ein.
Hohe Strafen drohen
Sollte die EU-Kommission Beweise für entsprechende Verstöße finden, dann droht den Konzernen jeweils eine Strafe von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Umsatzes. Auch Amazon ist im Visier der Kommission. Hier hat sie zwar noch keine offizielle Untersuchung eingeleitet, sammelt aber bereits in Voruntersuchungen Informationen.
Fünf Verdachtsfälle
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte: "Die Kommission leitet heute fünf Untersuchungen wegen der Nichteinhaltung des Digital Market Act (DMA) ein. Sie betreffen Alphabets Steering Rules in Google Play sowie die Selbstreferenzierung in der Google-Suche. Außerdem geht es um die Steering Rules von Apple im App Store und die Auswahl von Browsern sowie die Möglichkeit, Standardeinstellungen zu ändern. Bei Meta betrifft es das 'Bezahl- oder Einwilligungsmodell'. Wir vermuten, dass die von den drei Unternehmen vorgeschlagenen Lösungen nicht vollständig im Einklang mit dem DMA stehen. Wir werden nun prüfen, ob die Unternehmen den DMA einhalten, um offene und wettbewerbsfähige digitale Märkte in Europa zu gewährleisten".
EU droht mit Geldstrafen
Und Thierry Breton, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, droht: "Wir sind nicht davon überzeugt, dass die Lösungen von Alphabet, Apple und Meta ihren Verpflichtungen nachkommen, einen faireren und offeneren digitalen Raum für die europäischen Bürger und Unternehmen zu schaffen. Sollte unsere Untersuchung zu dem Schluss kommen, dass der DMA nicht vollständig eingehalten wird, könnten den Gatekeepern hohe Geldstrafen drohen."
Zwölf Monate für die Untersuchung
Die Kommission will eingeleiteten Verfahren nach eigenen Angaben innerhalb von zwölf Monaten abschließen. Dann will die Kommission die betroffenen Unternehmen über ihre vorläufigen Ergebnisse informieren und darlegen, welche Maßnahmen sie zu ergreifen gedenkt. Beziehungsweise formulieren, welche Maßnahmen die Gatekeeper ergreifen sollten, um die Bedenken der Kommission wirksam auszuräumen.
Kritikpunkt Steering Rules
Im Detail will die EU beispielsweise prüfen, ob Alphabet und Apple mit ihren App-Stores gegen den DMA verstoßen. Gemäß DMA müssen die Betreiber es Entwicklern ermöglichen, Verbraucher kostenlos auf Angebote außerhalb der App-Stores zu lenken (Steering Rules).
Hier befürchtet die Kommission, dass die Maßnahmen von Alphabet und Apple nicht in vollem Umfang rechtskonform sind. So seien verschiedene Beschränkungen und Restriktionen vorgesehen. Diese schränkten unter anderem die Möglichkeiten der Entwickler ein, Angebote frei zu kommunizieren und zu bewerben sowie direkt Verträge abzuschließen.
Kritik an Selbstreferenzierung
Darüber hinaus hat die EU ein Verfahren gegen Alphabet eingeleitet, weil sie befürchtet, dass in den Google-Suchergebnissen die vertikalen Suchdienste von Google (etwa Google Shopping, Google Flights, Google Hotels) gegenüber ähnlichen konkurrierenden Diensten bevorzugt werden. Dies sei ein Verstoß gegen die DMA-Bestimmung, wonach Dienste von Drittanbietern auf der Suchergebnisseite im Vergleich zu den eigenen Diensten fair und diskriminierungsfrei behandelt werden müssen.
Kritik an Apples User Choice
Unter dem Stichwort User Choice ermittelt die EU gegen Apple, weil sie befürchtet, dass der Konzern seine Benutzeroberflächen so gestaltet hat, dass die Nutzer daran gehindert werden, innerhalb des Apple-Ökosystems ihr Auswahlrecht anderen Diensten wirklich auszuüben. Dies gelte etwa für die Wahl eines anderen Browsers oder einer anderen Suchmaschine auf dem iPhone. Des Weiteren kritisiert die EU die eingeschränkten Möglichkeiten, die Standardeinstellungen unter iOS ändern zu können sowie das Fehlen von Optionen zur einfachen Deinstallation von Software.
Verfahren gegen Metas Pay-or-Consent-Modell
Das fünfte Verfahren richtet sich gegen Metas Pay-or Consent-Modell. Aus Sicht der EU verstößt Meta gegen DMA-Bestimmungen, wonach Gatekeeper die Einwilligung der Nutzer einholen müssen, wenn deren personenbezogene Daten über verschiedene Kernplattformdienste hinweg kombinieren oder nutzen wollen.
Die Kommission sieht in dem Modell Zahlung oder Zustimmung sieht die Kommission keine echte Alternative für User, die ihre Einwilligung nicht erteilen wollen. Das Ziel, die Anhäufung personenbezogener Daten durch Gatekeeper zu verhindern, werde damit nicht erreicht.
Weitere DMA-Verfahren drohen
Neben den fünf offiziellen Untersuchungen laufen bei der EU-Kommission noch zwei Voruntersuchungen gegen Amazon und Apple. Amazon steht im Verdacht, möglicherweise eigene Markenprodukte im Amazon Store zu bevorzugen. Außerdem könnten Apples neue Gebührenstruktur und andere Bedingungen für alternative App-Stores und den Vertrieb von Apps aus dem Internet (Sideloading) möglicherweise gegen den DMA verstoßen.
Darüber hinaus hat die Kommission fünf Aufbewahrungsanordnungen erlassen. Diese richten sich an Alphabet, Amazon, Apple, Meta und Microsoft. Darin werden die Unternehmen aufgefordert, Unterlagen aufzubewahren, die zur Überprüfung der Einhaltung der DMA-Verpflichtungen herangezogen werden können, um verfügbare Beweise zu sichern und eine wirksame Durchsetzung zu gewährleisten.