Zugangs- und Empfangsbestätigungen
Anders als bei traditionellen Einschreiben ist es bei De-Mail nicht nur möglich, Versand und Empfang von Dokumenten rechtsverbindlich zu bestätigen. Auch der Inhalt der Dokumente kann rechtsverbindlich dokumentiert werden. "Die Integrität", heißt es dazu beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) " wird bei den Nachrichten durch eine Prüfsumme oder durch eine qualifizierte elektronische Signatur gesichert. Diese integritätssichernden Maßnahmen werden direkt nach dem Eingang der Nachrichten bei dem Diensteanbieter angebracht und an den Empfänger mit übermittelt." Durch die Prüfsummen lassen sich also versendete und erhaltene Dokumente elektronisch vergleichen, ohne, dass man den Inhalt kennen muss. Abweichende Prüfsummen heißt dann: Das versendete und das empfangene Dokument sind nicht vollständig identisch. Wo genau die Unterschiede liegen, muss anschließend aber manuell geprüft werden.
So ist es via De-Mail möglich, offene Dokumentenformate zu versenden, die man mit dem Ursprungsprogramm nachträglich verändern könnte. Das geht zum Beispiel mit allen Word- oder Excel-Dokumenten (die sich allerdings auch gegen Änderungen schützen lassen), nicht aber mit entsprechend codierten PDF-Dateien.
Um die Integrität der über sie verschickten Dokumente zusätzlich sicherzustellen, können die De-Mail-Provider so genannte Dokumentensafes anbieten. Eine Verpflichtung gibt das De-Mail-Gesetz dafür aber nicht vor. In den "De-Safes" können die Kunden versandte und empfangene Dokumente ablegen. "Vertraulichkeit, Integrität und ständige Verfügbarkeit der abgelegten Dokumente sind zu gewährleisten", heißt es dazu im Gesetzestext. Bietet ein Dienstleister diesen Service an, muss er die abgelegten Daten verschlüsseln. Auch hier liegen die Dokumente also dann in einer rechtsverbindlichen, integren Form vor.
Mit diesen Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet De-Mail den rechtsgültigen Versand von Dokumenten besser, als das herkömmliche Postdienste garantieren können. Nicht nur die Übermittlung, sondern auch der (verschlüsselte) Inhalt sind über technische Verfahren dokumentiert. Das wird mittelfristig auch Auswirkungen auf den Schriftverkehr mit dem deutschen Rechtssystem haben. So hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Anfang Dezember 2011 bekanntgegeben, dass ihr Ministerium an einem Gesetzentwurf zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Fallbearbeitung an Gerichten arbeite. Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen für vollelektronische Arbeitsabläufe in Strafverfahren geschaffen werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums anlässlich des 6. Nationalen IT-Gipfels.