Nicht mehr Big in Japan

Digitalminister verbietet Disketten

29.01.2024
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Manfred Bremmer beschäftigt sich mit (fast) allem, was in die Bereiche Mobile Computing und Communications hineinfällt. Bevorzugt nimmt er dabei mobile Lösungen, Betriebssysteme, Apps und Endgeräte unter die Lupe und überprüft sie auf ihre Business-Tauglichkeit. Bremmer interessiert sich für Gadgets aller Art und testet diese auch.
Bis vor kurzem gab es in Japan etwa 1.900 behördliche Verfahren, bei denen Unternehmen zusätzliche Daten in Form von Floppy Disks oder CD-ROMs einreichen mussten. Damit ist es nun (hoffentlich) vorbei.
Auch für japanische Behörden endet langsam das Disketten-Zeitalter - und die Cloud-Ära beginnt.
Auch für japanische Behörden endet langsam das Disketten-Zeitalter - und die Cloud-Ära beginnt.
Foto: Korawat photo shoot - shutterstock.com

Die japanische Regierung hatte bereits im August 2022 angekündigt, dass die Zeiten für Disketten und CDs in der Kommunikation mit Behörden vorbei seien. "Wo kann man überhaupt noch eine Floppy Disk kaufen?", fragte damals Digitalminister Taro Kono auf einer Pressekonferenz und kündigte an, die Vorschriften zu aktualisieren, um die Nutzung von Online-Diensten zu ermöglichen.

Einige Dinge dauern aber auch in dem für innovative High-Tech-Gadgets bekannten Land etwas länger: Erst vor einer Woche, am 22. Januar, kündigte das japanische Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) die "Ministerialverordnung zur Änderung eines Teils der Verordnungen des Ministeriums für Wirtschaft, Handel und Industrie zur Förderung der Regulierungsreform zur Schaffung einer digitalen Gesellschaft" an.

Dabei handelt es sich um eine Initiative, die auf einer Querschnittsüberprüfung der analogen Vorschriften (digitale Grundsätze) in jedem Ministerium basiert und von der Digitalagentur gefördert wird. Bislang gibt es noch zahlreiche Regelungen, die den Einsatz bestimmter Aufzeichnungsträger wie "Floppy Disk" und "CD-ROM" im Antrags- und Benachrichtigungsverfahren vorschreiben, was eine Online-Abwicklung von Verfahren verhindert, berichtet PC Watch.

Win3.11-Admin gesucht

Mit Disketten im weitesten Sinn müssen auch IT-Spezialisten umgehen können, die sich auf eine aktuelle Stelle bei der Deutschen Bahn oder einem ihrer IT-Dienstleister bewirbt. In der inzwischen gelöschten (aber im Web Archive noch auffindbaren) Stellenanzeige von Gulp wird ein Administrator (m/w/d) für das 1993 veröffentlichte Microsoft-Betriebssystem Windows 3.11 gesucht.

Besser spät als nie?
Besser spät als nie?

"Das Ergebnis Ihrer Arbeit ist eine hochwertige Display-Software, deren Schnittstellen zur Fahrzeugsteuerung bzw. Fahrzeugleittechnik reibungslos funktionieren", heißt es in der Anzeige. "Auf den Führerstand-Displaysystem der Hochgeschwindigkeits- und Regionalzüge werden dem Fahrer die wichtigsten technischen Daten in Echtzeit angezeigt."

Als Aufgaben des Stelleninhabers werden das Aktualisieren von Treibern und die Pflege des Altsystems genannt. Unter den erforderlichen Vorkenntnissen nennt die Stellenanzeige ausdrücklich Windows 3.11 und "Kenntnisse zu Legacy-Betriebssystemen und zu Windows-Managern (insbesondere MS-DOS und Windows for Workgroups). Auch Kenntnisse in Sibas sind gern gesehen, dabei handelt es sich um das Mitte der 1980er-Jahre entwickelte "Siemens Bahn Automatisierungs System", das in Schienenfahrzeugen eingesetzt wird.