Datenschutzgesetz und Co

Die CIO-Agenda 2010 aus juristischer Sicht

20.01.2010
Von  und
Dr. Jan Geert Meents ist Managing Partner bei der Wirtschaftskanzlei DLA Piper.
Dr. Thomas Jansen ist IT-Anwalt und Partner bei der Wirtschafskanzlei DLA Piper in München.

Neue Technologien: Missverständnisse ausräumen

Neue Technologien wie Cloud Computing werden sich im kommenden Jahr stark auf IT-Services und die Gestaltung von IT-Outsourcing-Verträgen auswirken: Im Rahmen der Vertragsverhandlung ist verstärkt darauf zu achten, dass die Leistungsbeschreibung und die Vereinbarung von Service-Levels den Besonderheiten der Technologien Rechnung trägt.

Oft bestehen unterschiedliche Auffassungen über die vereinbarten Leistungen, die erst während der Vertragslaufzeit erkannt werden. Die Vertragsinhalte und deren technische Umsetzung sind detailliert und vollständig zu beschreiben, um Missverständnisse rechtzeitig feststellen und vermeiden zu können.

Outsourcing-Verträge: Service-Levels meistern

Bei der Nutzung von Cloud-Techniken werden Unternehmen in diesem Jahr versuchen, sich über die Outsourcing-Verträge mit weitreichenden Service-Levels abzusichern und so eine mangelhafte Leistungsbeschreibung zu kompensieren. Doch damit wird das Pferd von hinten aufgezäumt und ein Scheitern des Vertrags wahrscheinlich. Die Vertragspartner sollten bei der Verhandlung von Verträgen über die Nutzung von Cloud Computing und SaaS (Software as a Service) dem Reflex widerstehen, rechtliche Risiken und vertragliche Unsicherheiten in unangemessener Weise auf die schwächere Vertragspartei zu verlagern.

Virtualisierung: Die Lizenzrechte klären

Aufgrund von Kostenvorteilen und verbesserter Ressourcenplanung nehmen Unternehmen auch in diesem Jahr vermehrt Virtualisierungsprojekte in Angriff. Bestehende IT-Infrastrukturen werden zu einem Teil oder komplett virtuell ausgerichtet.

Doch viele Lizenzverträge enthalten noch keine Virtualisierungsregelung. Hier besteht Klärungsbedarf. Es ist unbedingt erforderlich, vor der Umsetzung eines Virtualisierungsprojekts die lizenzrechtliche Situation, beispielsweise hinsichtlich der eingesetzten Software, zu klären. Dabei gilt es nicht nur, die Zulässigkeit des Softwareeinsatzes zu prüfen, sondern auch, Pflege und Support in der virtuellen Betriebsumgebung sicherzustellen.