Digitale Schule

Datenschutz mangelhaft?

Kommentar  07.08.2020
Von   IDG ExpertenNetzwerk
Elmar Eperiesi-Beck leitet die von ihm gegründete eperi GmbH als CEO. Eine seiner Kernkompetenzen ist die Beratung von Unternehmen in Bezug auf die sichere und rechtskonforme Speicherung personenbezogener Daten in der Cloud. In den letzten Jahren hat er sich als geschätzter Berater für Cloud-Sicherheitsfragen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene etabliert. Angetrieben wird er von dem Bestreben, Menschen dabei zu unterstützen, zu jedem Zeitpunkt die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu erhalten.
Viele Schulen sind seit Monaten gezwungen, bei der digitalen Transformation einen Zahn zuzulegen. Doch wer ist eigentlich für den Datenschutz verantwortlich? Schule oder Eltern? Kultusministerium oder Landesdatenschützer?
Für den Schutz vor Ansteckung von Covid-19 in der Schule ist zum Teil das Elternhaus verantwortlich. Aber wer schützt die Beteiligten vor Vergehen gegen den Datenschutz?
Für den Schutz vor Ansteckung von Covid-19 in der Schule ist zum Teil das Elternhaus verantwortlich. Aber wer schützt die Beteiligten vor Vergehen gegen den Datenschutz?
Foto: Evgeny Atamanenko - shutterstock.com

Es mag ein Klischee sein, gilt aber nichtsdestotrotz: In jeder Krise offenbaren sich wichtige Erkenntnisse und formen sich neue Möglichkeiten. Als IT-Sicherheitsspezialist und Vater hat mich in der gegenwärtigen Corona-Situation vor allem der Einsatz digitaler Technologien durch Schulen fasziniert und gleichermaßen ernüchtert. Hier ist es zu einer dramatischen Beschleunigung der Entwicklungen gekommen und vieles ist plötzlich möglich, das zuvor unvorstellbar schien. In der Drucksituation der Corona-Krise hat sich auch deutlich gezeigt, wo es an Kenntnissen, Prozessen und Material mangelt.

Glücklicherweise stehen den Schulen durch den Anfang 2019 angekündigten Digitalpakt Mittel bereit, um die Lehren aus der gegenwärtigen Situation in die Tat umzusetzen. So kann es sich noch als Vorteil erweisen, dass die Bundesländer laut Digitalverband Bitkom bisher nur einen Bruchteil der fünfeinhalb Milliarden Euro abgerufen haben, die im Rahmen des Pakts zur Verfügung stehen.

Ohnehin sollte beim Digitalpakt nachgebessert werden. Dass dies notwendig ist, verdeutlicht eine einfache Rechenaufgabe: Teilt man die fünfeinhalb Milliarden Euro durch die 47.000 allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Deutschland, ergibt sich eine Summe von rund 117.000 Euro pro Schule. Mit diesem Geld sollen jede/r LehrerIn und jeder SchülerIn mit der nötigen Hardware ausgestattet und die nötige Infrastruktur geschaffen werden. Und die Mittel aus dem Digitalpakt decken nur die Hardwarekosten ab. Hier zeigen sich im Moment allerdings nicht die größten Probleme. Diese sind eher bei der Software, dem Kenntnisstand und den Zuständigkeiten zu sehen.

Digitale Schule: Homeschooling legt Mängel offen

Zunächst einmal hat die aktuelle Situation deutlich gezeigt, dass es mit der Digitalisierung an Schulen nicht zum Besten gestellt ist. Aus meinem eigenen Umfeld kann ich berichten, dass der gegenwärtige Boom des digitalen Unterrichts ohne die private IT-Ausstattung von LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen sicher nicht möglich wäre. Objektive Daten bestätigen diesen Eindruck. So hat das Statista Research Department im April einen Überblick zur digitalen Ausstattung von Schulen veröffentlicht, unter anderem die Ergebnisse einer Umfrage in 2019. In der Umfrage bejahten weniger als 40 Prozent der befragten SchulleiterInnen, dass es an ihren Schulen Zugang zu schnellem Internet und WLAN gebe. Entsprechend bewerten SchülerInnen die digitale Ausstattung der Schulen im Durchschnitt mit der Note 4.

Lesetipp: Homeschooling in Deutschland: Versetzung gefährdet!

Da Bildung in Deutschland in der Verantwortung der Länder liegt, ist der Mangel an Digitalisierung regional unterschiedlich ausgeprägt. So hatte interessanterweise das vergleichsweise kleine Hamburg mit Stand vom 13. März 2020 mit Abstand die größte Summe an Fördergeldern bewilligt. Nirgendwo waren Schulen allerdings auf die aktuelle Abhängigkeit von digitaler Technik im Unterreicht vorbereitet. Das führt zu Improvisation allenthalben. Eltern wollen, dass ihre Kinder auch in diesen Zeiten optimal betreut werden und lassen dies die Lehrer nachdrücklich spüren.

Diese müssten sich beim Kultusminister und Datenschutzbeauftragten über die richtige Verfahrensweise informieren können. In der Praxis werden sie alleingelassen und wissen sich in der Regel auch irgendwie selbst zu helfen. Die Berücksichtigung von Richtlinien, Sicherheitsregeln und Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre bleibt dabei allerdings häufig auf der Strecke. Wie viele Lehrkräfte nutzen in Ermangelung der Angebote ihres Dienstherren ihren privaten Laptop? Wie sieht es mit dem Datenschutz auf diesen Geräten aus? Sind die Lehrkräfte überhaupt selbst verantwortlich und entsprechend ausgebildet?

Das geht weiter mit der Bereitstellung von Lehrmitteln. Um diese ihren Schülern zur Verfügung zu stellen, kopieren und verteilen Lehrer lange Passagen aus Lehrbüchern und in einigen Fällen gleich ganze Lösungsbücher. Häufig handelt es sich um einen klaren Verstoß gegen geltende Urheberrechtsgesetze. Nun stehen Lehrer dadurch nicht gleich mit einem Bein im Gefängnis. Urheberrechtsverletzungen sind allerdings auch kein Kavaliersdelikt. Darum ist es wünschenswert, den Lehrkräften die entsprechenden Schulbücher digital zur Verfügung zu stellen und sie beim Umgang mit den digitalen Medien zu unterstützen. Hier fehlt es auch an Richtlinien, welcher Schulbuchverlag und welches digitale Angebot - gerade aus pädagogischer Sicht - vom Schulamt empfohlen werden. Auch hier sind die Lehrkräfte häufig auf sich gestellt.