Tests und gesetzliche Richtlinien
Auch wenn in letzter Zeit häufig Rückrufaktionen der Automobilhersteller für Aufsehen sorgten, ist klar: Vor dem Launch eines neuen Automodells finden zahlreiche Tests und Simulationen statt, um ein möglichst technisch einwandfreies Produkt auf den Markt zu bringen. Keinesfalls würde man dem Kunden im Automobilbereich den Gebrauch eines fehleranfälligen Prototyps zumuten. Der Ansatz im Cloud Computing wäre, ebenfalls vor jeder Einführung umfangreiche Testszenarien anhand von Alpha- und Betatests einzuführen. Dies mindert nicht nur die Fehleranfälligkeit und senkt Folgekosten, sondern steigert auch die Benutzerfreundlichkeit. Auftretende Komplikationen könnten im Voraus überprüft und anschließend beseitigt werden.
Bevor ein technisches Produkt letztendlich auf den Markt kommt, hat es noch einige gesetzliche Richtlinien zu durchlaufen. Doch für eine sichere Cloud gibt es solche Vorgaben momentan noch nicht. Der Vorteil für den Kunden wäre, dass er ein durch Standards festgelegtes und überprüftes Produkt erhält. Solche Richtlinien könnten dann unter anderem bescheinigen, dass die Daten sicher gespeichert werden. Ein weiterer Vorteil durch Festlegung von Standards wäre auch, dass der Kunde den Cloud-Anbieter mitsamt seiner Daten unproblematisch wechseln kann, sei es beispielsweise bei einer Insolvenz oder bloßer Unzufriedenheit. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Richtlinien müsste eine neutrale Institution in regelmäßigen Zeitabständen überwachen und bei erfolgreicher Prüfung ein Zertifikat aushändigen.
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Haftungsverschiebung an Dritte
Sollten nach dem Verkauf eines Automobils Probleme mit diesem auftreten, kann der Kunde sich sofort beim Verkäufer beziehungsweise Hersteller melden, um diese beheben zu lassen. Der Kunde bleibt also im Schadensfall, wenn er diesen nicht selbst herbeigeführt hat, nicht auf den Kosten sitzen. Der Hersteller und der Verkäufer tragen damit eine gewisse Mitverantwortung für das Funktionieren des Autos. Hinzu kommt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Im Schadensfall haftet der Verursacher - bekanntermaßen - nicht privat, sondern die Versicherung tritt ein.
Diese so genannte Haftungsverschiebung an Dritte spielt auch in der Cloud-Branche eine wichtige Rolle: Was passiert wenn Probleme auftreten, zum Beispiel vertrauliche Daten verloren gehen oder veröffentlicht werden? Wer übernimmt die Kosten des verursachten Schadens? Durch die vollkommene Abhängigkeit vom Betrieb des Rechenzentrums wird bei einem Ausfall des Cloud-Computing-Rechenzentrums beziehungsweise einer Insolvenz des Anbieters der Kunde ebenfalls massiv in seinem Betriebsablauf eingeschränkt. Für diese Fälle müssten Mechanismen greifen, welche für die Kosten unproduktiver Zeit und Schadensersatzforderungen beim Kunden aufkommen. Dadurch ergibt sich letztendlich sogar ein Verkaufsargument gegenüber dem Kunden: Ihm nämlich ein Risiko abzunehmen, welches sich bisher für ihn durch den Betrieb eines eigenen Rechenzentrums ergibt.
Über einen Versicherungsfonds, in den die Anbieter einzahlen und gemeinsam das Risiko absichern, könnte dem Kunden zusätzlich Sicherheit bei der Cloud-Nutzung vermittelt werden. Die Haftung würde sich somit in Richtung Dienstleister verschieben und dem Kunden die Entscheidung für eine Cloud-Lösung erleichtern. Eine Haftungsübernahme, das Anbieten von Garantien und Möglichkeiten zum Abschluss von Versicherungen würden das "gefühlte Risiko" des Nutzers erheblich reduzieren. Für die Steigerung des Vertrauens und der Akzeptanz von Cloud Computing könnte dies ein wesentlicher Baustein sein. (bw)