Metro-Apps online kaufen

App-Store für Microsofts Windows 8

05.06.2012
Von 


Wolfgang Miedl arbeitet Autor und Berater mit Schwerpunkt IT und Business. Daneben publiziert er auf der Website Sharepoint360.de regelmäßig rund um Microsoft SharePoint, Office und Social Collaboration.

Entwickler müssen Apps einreichen

Ein Rundum-Sorglos-Versprechen?
Ein Rundum-Sorglos-Versprechen?
Foto: Microsoft

App-Stores stellen ein Rundum-Sorglos-Versprechen dar und arbeiten daher nach klar definierten, meist strengen Regeln für die Aufnahme von Anwendungen. Apple stand hier wegen mangelnder Transparenz immer wieder in der Kritik. Microsoft verspricht den Entwicklern einen transparenteren Aufnahmeprozess. Nach derzeitigem Stand ist dieser Prozess in zwei Phasen aufgeteilt.

Zunächst empfiehlt Microsoft, dass sich Entwickler vor Beginn eines Projekts mit dem Store vertraut machen und alle technischen und organisatorischen Besonderheiten kennenlernen. Dazu zählen das Listen der Apps im Verzeichnis sowie die Überwachung der Zugriffe und Aktualisierungen. In dieser Phase sollten die Entwickler auch bereits einen Namen für die App registrieren, um beim Einreichen der fertigen Anwendung keine bösen Überraschungen wie bereits vergebene Namen zu erleben.

Sobald die App eingereicht wird, übernimmt Microsoft die Abarbeitung der Prüfungs- und Genehmigungsschritte und hält Entwickler mit Statusmeldungen auf dem Laufenden. Der Zugriff auf die App-Store-Funktionen erfolgt direkt aus dem Entwicklungsumgebung Visual Studio 11.

Kill-Switch: Microsoft kann Ihre Apps löschen

Apples App-Store diente Google und Microsoft als Vorbild - auch in weniger erfreulichen Punkten wie dem so genannten "Kill-Switch". Damit nehmen sich die Anbieter nicht nur das Recht heraus, Entwicklern Restriktionen beim Publizieren ihrer Anwendungen aufzuerlegen, sondern behalten sich auch vor, eine App bei Regelverstößen wie etwa sittenwidrigem Content oder Malware zu löschen - und zwar ferngesteuert von den Endgeräten der Anwender. Wie aus den inzwischen bekannt gewordenen AGBs des Windows-Store hervorgeht, erlaubt sich auch Microsoft, in Ungnade gefallene Apps von den Endgeräten per Fernbefehl zu entfernen. (pg)