Verbraucherschützer fordern

Amazon, Ebay und Co. sollen haften

25.11.2020
Von 
Martin Bayer ist Chefredakteur von COMPUTERWOCHE, CIO und CSO. Spezialgebiet Business-Software: Business Intelligence, Big Data, CRM, ECM und ERP.
Verbraucherschützer wollen Online-Marktplätze stärker in die Pflicht nehmen. Dafür sollen europäische Regeln und Richtlinien überarbeitet werden.
Die großen Online-Marktplätze sollen besser darauf achten, dass auf ihren Plattformen die Regeln des Verbraucherschutzes eingehalten werden.
Die großen Online-Marktplätze sollen besser darauf achten, dass auf ihren Plattformen die Regeln des Verbraucherschutzes eingehalten werden.
Foto: Eugene Onischenko - shutterstock.com

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert, dass Online-Marktplätze stärker für die Einhaltung von Verbraucherrechten in die Verantwortung genommen werden. Gut vier von zehn Konsumenten (41 Prozent), die schon einmal etwas im außereuropäischen Ausland bestellt haben, hätten im Rahmen einer Umfrage angegeben, dass dabei etwas schiefgelaufen ist. Zu den häufigsten Beschwerden zählten verzögerte oder gänzlich ausbleibende Lieferungen, schlechte Qualität der Waren oder Schwierigkeiten beim Widerruf und der Rücksendung.

Online-Marktplätze sollen haften

Eine deutliche Mehrheit (93 Prozent) der Befragten erwartet laut VZBV-Umfrage von Online-Marktplätzen, dafür zu sorgen, dass Händler auf der jeweiligen Plattform die Regeln befolgen. "Verbraucher sagen ,ich kaufe bei dem Online-Marktplatz‘ und nicht ,ich kaufe bei einem Anbieter in China‘," sagte Klaus Müller, Vorstand des VZBV. "Online-Marktplätze müssen für die Einhaltung von Verbraucherrechten haften, wenn sie einen beherrschenden Einfluss auf die Anbieter ausüben und keine ausreichenden Sorgfalts­pflichten übernehmen," fordern die Verbraucherschützer.

Als geeigneten Hebel sieht der VZBV den Digital Services Act. Treten Online-Marktplätze faktisch selbst als Ver­tragspartner auf oder üben einen entscheidenden Einfluss auf die Anbieter aus, müssten sie selbst wie ein Vertragspartner haften. Außerdem sei es höchste Zeit, die europäische Produktsicherheitsrichtlinie zu überarbeiten, konstatierte Müller. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2001 hätten sich Vertriebswege und Verbraucherpräferenzen fundamental gewandelt. „Die Richt­linie muss die gewachsene Bedeutung von Online-Marktplätzen bei der Einfuhr von unsicheren und gefährlichen Produkten anerkennen.“ Hierfür müssten diese rechtlich als Akteure in der Lieferkette definiert werden und somit mitverantwortlich für die Sicherheit der auf ihrer Plattform gehandelten Produkte sein.