Forrester Q&A

5 häufige Fragen zu Big Data

01.12.2015
Von 


Christoph Lixenfeld, seit 25 Jahren Journalist und Autor, vorher hat er Publizistik, Romanistik, Politikwissenschaft und Geschichte studiert.

1994 gründete er mit drei Kollegen das Journalistenbüro druckreif in Hamburg, schrieb seitdem für die Süddeutsche Zeitung, den Spiegel, Focus, den Tagesspiegel, das Handelsblatt, die Wirtschaftswoche und viele andere.

Außerdem macht er Hörfunk, vor allem für DeutschlandRadio, und produziert TV-Beiträge, zum Beispiel für die ARD-Magazine Panorama und PlusMinus.

Inhaltlich geht es in seiner Arbeit häufig um die Themen Wirtschaft und IT, aber nicht nur. So beschäftigt er sich seit mehr als 15 Jahren auch mit unseren Sozialsystemen. 2008 erschien im Econ-Verlag sein Buch "Niemand muss ins Heim".

Christoph Lixenfeld schreibt aber nicht nur, sondern er setzt auch journalistische Produkte ganzheitlich um. Im Rahmen einer Kooperation zwischen Süddeutscher Zeitung und Computerwoche produzierte er so komplette Zeitungsbeilagen zu den Themen Internet und Web Economy inklusive Konzept, Themenplan, Autorenbriefing und Redaktion.
Marc Hilber: "Daten dürfen nicht grundlos gesammelt werden."
Marc Hilber: "Daten dürfen nicht grundlos gesammelt werden."
Foto: Oppenhoff & Partner

Nach Ansicht von Marc Hilber, Datenschutzexperte und Anwalt der Kanzlei Oppenhoff & Partner aus Köln stellt sich zunächst die Frage, ob es ich bei den Informationen, die man auswerten möchte, um personenbezogene Daten handelt.

Das ist öfter der Fall, als IT-Verantwortliche gemeinhin annehmen, weil die Zusammenführung mehrerer, für sich genommen anonymisierter Datenbasen meist Rückschlüsse auf dahinter stehende Personen zulassen.

"Natürlich kann es ein berechtigtes Interesse von Unternehmen geben, Profile zu erstellen", so Hilber. Dies darf in Deutschland aber nicht grundlos und in hemmungslosem Umfang geschehen."

Erhebliche Unterschiede beim Datenschutz

Vor Datensammlungen muss der Zweck, der mit dieser Sammlung verfolgt wird, klar definiert sein. ‚Einfach mal so‘ auf Vorrat sammeln ist nach EU-Recht nicht zulässig.

Bei solchen Sammlungen zeigen sich die Unterschiede zwischen Europa und den USA am deutlichsten. Marc Hilber: "In den USA gibt es Big Data-Anwendungen im Recruitingbereich, die verschiedene Datenquellen zu einem Kandidaten miteinander verknüpfen, Facebook- und Mailaccount zum Beispiel. So etwas wäre in Deutschland selbst dann unzulässig, wenn der Bewerber dem Verfahren zugestimmt hätte."

Ebenfalls problematisch sind automatisierte Einzelfallentscheidungen: Entscheidungen, die auf Datensammlungen beruhen, dürfen nicht ausschließlich automatisiert erfolgen.

Jürgen Hartung: "Nicht die ganze Technologie in Frage stellen."
Jürgen Hartung: "Nicht die ganze Technologie in Frage stellen."
Foto: Oppenhoff & Partner

Dazu Jürgen Hartung, IT-Rechtler und Kollege von Marc Hilber bei Oppenhoff & Partner: "In diesem Zusammenhang ist auch schon die Frage diskutiert worden, ob es nicht eine Hinterlegungsstelle für jene Algorithmen geben sollte, die bei automatisierten Entscheidungen verwendet werden."

Nicht die ganze Technologie in Frage stellen

Davon abgesehen muss sich der Gesetzgeber nach Ansicht von Jürgen Hartung intensiver als bisher mit dem Thema Big Data beschäftigen. Datenschutzbelange dürften nicht dazu führen, "eine ganze Technologie in Frage zu stellen. Die europäische Gesetzgebung ist bisher nicht in der Lage, auch die Chancen, die in Big Data liegen, angemessen abzubilden."

Es gibt noch viel zu tun, auch für Unternehmen, wie Forrester Research festgestellt hat: Viele IT-Verantwortliche, die ein Big Data-Projekt planen und mit denen die Analyten gesprochen haben, äußerten offen ihre Frustration über eine ausufernde Komplexität entsprechender Anwendungen. Diese Komplexität rührt in erster Linie aus der schieren Menge der dabei eingesetzten Hard- und Softwarekomponenten - von den neu aufzusetzenden Prozessen gar nicht zu reden.

Dennoch - oder gerade deshalb - rät Forrester Unternehmen dazu, die möglichen Gewinne durch einen Big Data-Einsatz nicht aus dem Auge zu verlieren.