Barrierefreiheit im Netz: Inklusion für digitale Dienste

Menschen mit motorischen, kognitiven oder sensorischen Einschränkungen muss der Zugang zu Websites und digitalen Produkten ab Juni 2025 uneingeschränkt möglich sein. Das schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor.

Menschen mit motorischen, kognitiven oder sensorischen Einschränkungen muss der Zugang zu Websites und digitalen Produkten ab Juni 2025 uneingeschränkt möglich sein. Das schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor.

Foto: Markus Mainka - shutterstock.com

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