Neues Geschäftsgeheimnisgesetz beschlossen: Aufbau eines Schutzkonzepts

Geschäftsgeheimnisse bedürfen eines besonderen Schutzes. Dazu gehören auch Vereinbarungen mit den Angestellten.

Geschäftsgeheimnisse bedürfen eines besonderen Schutzes. Dazu gehören auch Vereinbarungen mit den Angestellten.

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