Datenschutz in Europa:

"Cookie-Regelung" in der EU


 
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Ungarn läßt die Anforderungen offen
Der ungarische Gesetzgeber hat das Gesetz über die Elektronische Kommunikation von 2003 leicht abgeändert. Es verlangt nun die Einwilligung des Nutzers in die Speicherung von und den Zugang zu nutzerbezogenen Informationen, die über elektronische Kommunikationsnetze gewonnen wurden. Bevor er seine Einwilligung erteilt, muss der Nutzer eindeutig und umfassend insbesondere über den Zweck der Datenverarbeitung informiert werden. In der Praxis genügt ungarischen Unternehmen derzeit eine entsprechende Browser-Einstellung. Allerdings wurde diese Vorgehensweise wurde bislang weder von Gerichten noch Behörden bestätigt.