Werde Youtube oder die Muttergesellschaft Google auf die Verletzung von Urheberrechten hingewiesen, müssten die Titel weiterhin gesperrt werden, entschied das Gericht am Mittwoch. Youtube und Google seien in gewissem, zumutbaren Umfang auch verpflichtet, nach so einem Hinweis die Einhaltung der Urheberrechte zu prüfen und zu überwachen.
Geklagt hatten die Rechte-Verwertungsgesellschaft Gema (Az.: 5 U 87/12) und ein weitere Rechteinhaber (5 U 175/10). Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (dpa/mb)