Wer einen Internetanschluss mit WLAN-Funktion betreibt, muss dafür sorgen, dass unbekannte Dritte keinen Zugriff auf diesen Anschluss erlangen. Anderenfalls haftet der Betreiber für Urheberrechtsverletzungen, die durch unbekannte Dritte begangen werden. Das ergibt sich aus einem aktuellen Urteil (Az.: I ZR 220/15) des Bundesgerichtshofs (BGH).
Die Karlsruher Richter entschieden: "Der Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion ist zur Prüfung verpflichtet, ob der eingesetzte Router über die im Zeitpunkt seines Kaufs für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen, also einen aktuellen Verschlüsselungsstandard sowie ein individuelles, ausreichend langes und sicheres Passwort, verfügt."
Die Beibehaltung eines vom Hersteller voreingestellten WLAN-Passworts könne eine Verletzung der Prüfungspflicht darstellen, wenn es sich nicht um ein für jedes Gerät individuell, sondern für eine Mehrzahl von Geräten verwendetes Passwort handele, so der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 212/2016 weiter.