NDR und "Süddeutsche Zeitung" hatten in ihrer Berichterstattung zu der von CSC Deutschland verlorenen Ausschreibung angedeutet, die Ursache könnten verschärfte Vergaberichtlinien in der Folge der NSA-Affäre sein. Dem hat Philipp Müller, Director Public Affairs Central & Eastern Europe von CSC, gegenüber der "Computerwoche" widersprochen. "Der Zuschlag ging an einen anderen Bieter, weil wir nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben", so Müller; "Details werden durch die ausschreibende Stelle nicht veröffentlicht und auch den Bietern nicht bekannt gegeben."
Mit "No-Spy" habe das nichts zu tun: Dataport habe in seiner Ausschreibung ein Umsetzungskonzept bezüglich Datenschutz und Vertraulichkeit gefordert. Dieser Teil der Ausschreibung sei ein Muss-Kriterium im Angebot gewesen und wäre im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil geworden, so Müller weiter. Offene Fragen seien in einem eigens für diesen Punkt anberaumten Verhandlungstermin geklärt worden.
Müller betont weiter, die deutschen CSC-Gesellschaften seien nach deutschem Recht gegründete Tochtergesellschaften, unterlägen deutschem Recht und handelten stets in striktem Einklang mit den lokalen, deutschen Gesetzen. Deswegen würden auch die Geschäftsführer der deutschen CSC-Gesellschaften, die alle von mitbestimmten Aufsichtsräten kontrolliert werden und sich ihrerseits zu zwei Dritteln aus deutschen Staatsangehörigen zusammensetzen, Aufforderungen zur Weitergabe von Kundendaten nach dem US Patriot Act an Dritte keine Folge leisten.
Und eben weil sich die CSC Deutschland GmbH strikt an deutsches Recht und Gesetz halte, könne das Unternehmen aufgrund der ihm vertraglich obliegenden Vertraulichkeitsverpflichtungen keine Informationen darüber zukommen lassen, in welchen Bereichen es andere öffentliche Aufträge in Deutschland erhalten haben. "Wir können allerdings bestätigen, dass uns in den vergangenen zwölf Monaten eine Vielzahl an anderen öffentlichen Aufträgen in Deutschland erteilt wurde", schreibt Müller.