Microsoft vertrat in dem von der gesamten Cloud-Branche der USA mit Spannung verfolgten Prozess weiterhin die Ansicht, US-Strafverfolger hätten nicht einen lokalen Durchsuchungsbefehl verwenden dürfen, um die Herausgabe von in Irland gespeicherten E-Mails zu verlangen. "Das ist eine Beschlagnahme durch Vollzugsbehörden auf deren Grund und Boden", sagte Microsoft-Justiziar Joshua Rosenkranz dem Gericht laut "Guardian". "Wir würden durchdrehen, wenn die Chinesen so etwas mit uns machen würden."
Anwälte des US-Justizministeriums (Department of Justice, kurz DoJ) hatten zuvor argumentiert, die Regierung habe das Recht, die E-Mails von jeder Person auf der Welt anzufordern, solange nur deren E-Mail-Anbieter sein Hauptquartier innerhalb der US-Grenzen habe. Das DoJ argumentiert dabei unter anderem, es handele sich bei der elektronischen Korrespondenz um "Geschäftsunterlagen" des E-Mail-Betreibers. Microsoft sieht das anders und wertet nur Stammdaten wie Name und Adresse des Nutzers als "business records". Die E-Mails hingegen seien persönliche Dokumente und sollten analog zu Briefen (die auch in den USA durch das Briefgeheimnis geschützt sind) behandelt werden. "Die Ansicht der Regierung, private E-Mails seien Geschäftsunterlagen von Microsoft, ist sehr angsteinflößend", betonte Anwalt Rosenkranz.
Einen weltweiten "Freifahrtschein" für datenschutzaushebelndes Treiben von US-Strafverfolgern als Präzendenzfall will Microsoft in jedem Fall verhindern. Der Prozess ist tatsächlich der erste, in dem eine US-amerikanische Firma einen Durchsuchungsbefehl für im Ausland gespeicherte Daten angefochten hat (in dem konkreten Fall geht es laut "New York Times" um eine Drogenermittlung). An die 100 Unternehmen und Personen haben in Form sogenannter Amicus Briefs ihre Unterstützung für Microsofts Argumente bekundet, darunter unter anderem Apple, die sonst stockkonerservativen Fox News, die irische Regierung, NPR, der Medienkonzern McClatchy sowie Verizon.
Grundsätzlich sei es oft schwierig, wie Gesetze aus der Zeit "vor E-Mail, Instant Messing und Social Media nun in der digitalen Welt angewendet werden sollen, in der sich Kommunikation und Technologien ständig weiterentwickeln", zitiert "USA Today" Craig Newman, Datenschutzanwalt und Experte der Kanzlei Patterson Belknap Webb & Tyler, der bei der Verhandlung gestern im Gerichtssaal war.
Der vorsitzende Richter Gerard Lynch sagte laut "Irish Times", es wäre hilfreich, wenn der Kongress die Gesetzgebung in puncto Speicherung von E-Mails und Online-Datenschutz aktualsieren würde, ließ dabei aber gleichzeitig durchblicken, dass er nicht zeitnah entsprechende Änderungen aus Washington erwarte. Microsoft hatte zuvor erklärt, dass etliche Abgeordnete einen entsprechenden Gesetzentwurf unterstützen würden.
US-Firmen fürchten, dass wenn sie selbst die Daten ihrer Kunden im Ausland nicht vor dem Zugriff von US-Behörden schützen können, ausländische Mitbewerber ein Datenschutzversprechen abgeben und ihnen damit Kunden abnehmen könnten.