Scheinselbständigkeit

Weihnachtsfeier im Visier der Rentenversicherung

25.11.2022
Von 


Christa Weidner ist seit 1989 in unterschiedlichen Rollen und Positionen in der IT tätig. Das Ziel ihrer Arbeit ist es, dafür zu sorgen, dass Mitarbeiter mit neuer Software arbeiten können und wollen. Ihre Fähigkeit, die richtigen Fragen zu stellen, schützt Entscheider, Projektleiter sowie weitere Schlüsselpositionen davor, falsche Entscheidungen zu treffen und hilft, die Potenziale der IT maximal auszunutzen. Sie unterstützt namhafte Konzerne und Unternehmen des Mittelstands unterschiedlicher Branchen. 2016 hat die IT-Beraterin den „Werner-Bonhoff-Preis-wider-den-§§-Dschungel 2016“ erhalten. In den vergangene Jahren hat sie als Selbständige große Unternehmen bei Change-Prozessen unterstützt.
Wer Selbständige auf die Weihnachtsfeier einlädt, muss an die Deutsche Rentenversicherung denken, um den Verdacht der Scheinselbständigkeit auszuräumen. So kann man gefahrlos offiziell mit den freiberuflichen Kollegen feiern.
Mitarbeiten aber nicht mitfeiern. Manche Firmen setzen Selbstständige nicht auf die Einladungsliste zu Betriebsfeiern.
Mitarbeiten aber nicht mitfeiern. Manche Firmen setzen Selbstständige nicht auf die Einladungsliste zu Betriebsfeiern.
Foto: Elnur - shutterstock.com

Wer die Weihnachtsfeier für seine Abteilung, sein Projektteam oder in seinem Unternehmen noch nicht geplant hat, wird dies sicherlich in den nächsten Tagen nachholen. Unternehmen, die mit selbstständigen Dienstleistern zusammenarbeiten, sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Deutsche Rentenversicherung, eine solche Einladung als Indiz für eine bestehende Scheinselbstständigkeit ansehen kann. Und es zeigt, welche Auswirkungen deren gängige Entscheidungspraxis auf die Zusammenarbeit von Selbstständigen mit ihren Auftraggebern hat.

Was also können Unternehmen tun, damit ein solcher Anlass, sie nicht in die Klemme bringt? Im ersten Reflex werden sie die Selbstständigen einfach von der Teilnehmerliste streichen und nur mit den eigenen Mitarbeitern und den angestellten Dienstleistern feiern. Je nachdem, wie hoch der Anteil der Selbstständigen ist, fehlt dann vielleicht ein wesentlicher Anteil der Menschen, die das Jahr über unterstützt haben.

Dienstleister als Sponsor

Deshalb sollten wir uns um Lösungen bemühen, mit denen wir dem Diktat der Deutschen Rentenversicherung entkommen. Vielleicht reicht es aus, wenn man nur allgemein die Weihnachtsfeier als Veranstaltung ankündigt, zum Beispiel durch einen Aushang. So muss keine Einladung ausgesprochen werden. Wer kommt, ist da. Dann stellt sich noch immer die Problematik, dass Bewirtungsbelege ausgefüllt werden müssen und die Selbstständigen als Teilnehmer auftauchen. Findet die Weihnachtsfeier in einem Restaurant statt, können die Selbstständigen Essen und Getränke selbst bezahlen.

Meine Empfehlung ist eine Lösung, die den unternehmerischen Charakter der Selbstständigen stützt. Die Weihnachtsfeier wird von den Selbstständigen gesponsered. So kann die Weihnachtsfeier vielleicht etwas üppiger ausfallen und der Selbstständige zeigt, dass er werblich aktiv ist und sich als Selbstständiger präsentiert.

Kleine Plakate, Tischkarten oder eine Dankeschön-Folie zeigen die Sponsoren, so wie wir es von offenen Veranstaltungen kennen. Die Beiträge des Einzelnen müssen nicht besonders hoch sein. Ich kenne Teams, bei denen sich die Selbstständigen mit Beträgen zwischen 50 bis 250 Euro an der Weihnachtsfeier beteiligen.

Es ist unendlich traurig, dass solche Anlässe von der Deutschen Rentenversicherung gegen die Selbstständigkeit benutzt werden. Wer Kunden über einen längeren Zeitraum auf dem Weg von A nach B begleitet und unterstützt, schüttelt den Kopf.

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