Mitarbeiter-Benefits

Was sich Mitarbeiter wünschen

10.07.2022
Von 
Lucia Ramminger ist seit August 2019 Director Human Resources bei Edenred Deutschland. Gemeinsam mit ihrem Team betreut sie rund 160 Mitarbeiter und Führungskräfte an vier Standorten. Zu ihrem Aufgabenfeld im Personalmanagement zählen unter anderem Themen wie Compensation & Benefits, Mitarbeiterbindung, Digitalisierung von HR-Prozessen und der Ausbau der Arbeitgebermarke.
Mitarbeiter-Benefits müssen sich den gewandelten Bedürfnissen anpassen. Doch: Welche Zusatzleistungen gelten heute als attraktiv? Welche Möglichkeiten sollten Arbeitgeber in ihrem Portfolio haben?
Viele Mitarbeiter wünschen sich heute als Zusatzleistung Zeit, um sich beispielsweise stärker um Familienangehörige zu kümmern.
Viele Mitarbeiter wünschen sich heute als Zusatzleistung Zeit, um sich beispielsweise stärker um Familienangehörige zu kümmern.
Foto: Brian A Jackson - shutterstock.com

Remote Work, flexible Arbeitszeitmodelle, neue Führungs- und Unternehmenskulturen - seit einigen Jahren findet auf dem Arbeitsmarkt ein Umdenken statt. Dabei wandeln sich auch die Ansprüche an einen Arbeitgeber. Insbesondere die jüngeren Generationen streben danach, sich mit einem Unternehmen und seinen Werten identifizieren zu können. Denn mit dem Auftreten neuer Generationen wandelt sich der Arbeitsmarkt.

So erreichen die Babyboomer nach und nach das Renteneintrittsalter, die Generation Y ist fest im Arbeitsleben angekommen und junge Vertreter der Generation Z rücken nach - und alle haben neue Ansprüche und Anforderungen im Gepäck. Je besser es den Unternehmen gelingt, die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kennen, umso erfolgreicher funktionieren das Recruiting und die Mitarbeiterbindung. Individualität, Flexibilität und Wertschätzung stehen dabei heute mehr denn je im Fokus und sollten auch bei einem umfassenden und nachhaltigen Corporate-Benefit-Konzept berücksichtigt werden.

Mitarbeiter-Benefits: Zeit und Gesundheit

Es ist vor allem die Zeit, die in unserer meist schnelllebigen und zunehmend hybriden Arbeitswelt ein wertvolles Gut darstellt. Eine Ressource, die sich auch auf die Benefits für Mitarbeiter auswirkt. So sind heute, neben dem Gehalt, zunehmend Leistungen beliebt, die einen Zeitvorteil für den Mitarbeiter darstellen und ein ausgewogenes Verhältnis von Beruf und Privatleben schaffen. Dies gelingt beispielsweise durch flexible Arbeitszeitmodelle, einem Zuschuss zur Kinderbetreuung, Möglichkeiten für ein Sabbatical oder den Freiraum zur Pflege von Angehörigen. Aber auch ein zusätzlicher Urlaubstag am Geburtstag gibt dem Mitarbeiter die Chance, Zeit für die Familie, Freunde oder sich selbst zu nutzen. Der Vorteil für Arbeitgeber: Der Urlaubstag ist zeitlich gebunden und damit für den gesamten Betriebsablauf gut planbar.

Nicht vergessen werden sollte auch die gemeinsame Zeit im Team. Diese stärkt den Zusammenhalt und das Wohlfühlen zwischen den Mitarbeitern, fördert den (kreativen) Austausch und festigt die Bindung und Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber. Dabei ist es egal, ob es sich um gemeinschaftliche Sportaktivitäten, ein Team-Essen oder die Betriebsfeier handelt - sogar, wenn diese wegen der Corona-Lage online stattfinden müssen. Bei letztgenannten kann das Unternehmen sogar Steuern sparen, denn für ein Firmenevent liegt der steuer- und sozialabgabenfreie Freibetrag aktuell bei 110 Euro pro Mitarbeiter - und das sogar zwei Mal jährlich (Paragraf 19 Abs. 1a EStG).

Das Wohlbefinden und die mentale sowie körperliche Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern, führt nachweislich zu geringeren Fehlzeiten, einer höheren Leistungsfähigkeit und letztendlich auch zu geringeren Recruitingkosten. Gesunde Ernährung, Me-Time und Co.: Viele Beschäftigten legen großen Wert auf eine gesunde Lebensweise. Dies soll sich auch im Berufsleben widerspiegeln. Benefits im Bereich Gesundheit sind damit eine lohnende Investition eines jeden Unternehmens. Durch Vergünstigungen für ein Fitnessstudio, kostenlose gesunde Getränke oder einem ausgewogenen Verpflegungsangebot haben Unternehmen viele Möglichkeiten, ihr Team gezielt zu unterstützen. Immer beliebter werden auch Maßnahmen wie eine Erholungsbeihilfe, Gesundheits- oder Stressmanagement-Workshops. Ein strategisches und nachhaltiges betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) hilft dabei, die richtigen Leistungen zu identifizieren und zu implementieren.

Auch im Bereich Mobilität findet ein Umdenken statt und der Trend geht vom Auto hin zu öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad. Zu einem zeitgemäßen Benefit-Programm zählt deshalb nicht mehr unbedingt der Dienstwagen (Elektro oder Hybrid), sondern Leasingangebote für ein Jobrad oder der Fahrtkostenzuschuss. So machen Unternehmen Werte wie Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit für ihre Mitarbeiter sicht- und erlebbar.

Monatlicher Benefit: Der 50-Euro-Sachbezug

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern regelmäßig für ihr Engagement im Job danken möchten, können dies mit einem steuer- und sozialabgabenfreien monatlichen Gehaltsextra machen. Diese Art der Wertschätzung wirkt sich positiv auf die Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter aus - und damit auf die Mitarbeiterbindung.

Der steuerfreie Sachbezug bis maximal 50 Euro (seit dem 1. Januar 2022) kann jeden Monat als Zusatzleistung ausgezahlt werden. Hochgerechnet auf ein Jahr ergibt sich daraus ein steuer- und sozialabgabenfreies Gehaltsextra von bis zu 600 Euro. Doch Vorsicht: Wird die Freigrenze überschritten, ist der komplette Betrag steuer- und sozialabgabenpflichtig. Ebenfalls wichtig zu wissen ist, dass diese Sachbezüge zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden müssen und grundsätzlich jedem Angestellten zugänglich ist - egal, ob in Vollzeit-, Teilzeit-, oder Minijobanstellung.

Da im Steuerrecht das sogenannte Zuflussprinzip gilt, können Mitarbeiter die im jeweiligen Monat erhaltenen Beträge problemlos ansparen und zu einem späteren Zeitpunkt für größere Wünsche ausgeben. Aus diesem Grund setzen viele Unternehmen bereits Gutscheinkarten ein. Die Vorteile: Gutscheinkarten halten den Verwaltungsaufwand gering, ermöglichen einen rechtskonformen Einsatz des steuer- und sozialabgabefreien Gehaltsextras und jeder Arbeitnehmer kann dieses Gehaltsplus individuell einsetzen.

Zusatzleistung Gutscheinkarte

Arbeitgeber, die den steuerfreien Sachbezug in Form einer flexiblen Gutscheinkarte zur Verfügung stellen, müssen darauf achten, dass diese seit dem 1. Januar 2022 verpflichtend auch sogenannte ZAG-Kriterien erfüllt:

Seit dem 1. Januar 2022 müssen für den steuerfreien Sachbezug eingesetzte Gutscheinkarten die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen. Diese beschreiben, welche Arten von Gutscheinkarten zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen unter Anwendung des 50-Euro-Sachbezugs* zulässig sind:

  • Begrenzte Netzwerke: Gutscheinkarten von Einkaufsläden, Einzelhandelsketten oder regionale City Cards (gemäß Paragraf 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG)

  • Begrenzte Produktpalette: Gutscheinkarten für nur eine Produktkategorie wie Fashion, Kino, etc. (gemäß Paragraf 2 Abs. 1 Nr. 10b ZAG)

*Ab 01. Januar 2022 wurde die Freigrenze auf 50 Euro erhöht.

Benefit-Management: Digital in die Zukunft

Individualität ist das Gebot der Stunde, wenn es an die Ausgestaltung und Gewährung von Benefits geht. Das gilt auch für die Verwaltung eines umfassenden Corporate-Benefit-Programms. Unterstützung erhalten Arbeitgeber dabei etwa in Form einer digitalen Benefit-Management-Plattform, die eine einfache, flexible und rechtkonforme Verwaltung bietet.

So bündelt eine digitale Plattform interessante, am Markt angeboten Benefits und stellt diese Unternehmen und Beschäftigten in einem modularen System zur Auswahl. Arbeitgeber können daraus ihr individuelles Benefit-Konzept für Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Indem alle Leistungen digital und zentral erfasst sind, sind rechtliche Änderungen oder Produktinnovationen jederzeit und schnell implementierbar.

Einmal integriert, können Arbeitgeber zudem auswählen, wann welche Zusatzleistung einzelnen Beschäftigten zugeteilt werden soll. Zudem entfällt ein hoher Aufwand bei der Wahrung der Rechtskonformität sowie Lohnbuchhaltung und bei administrativen Prozessen. Mittels einer App erhalten Mitarbeiter eine Übersicht über alle angebotenen Job Goodies und können diese direkt nutzen.

Die Arbeitswelt zeigt: Benefits müssen innovativ, flexibel und individuell sein. Sie sollten einerseits im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen und Digitalisierung stehen und die Unternehmenswerte erlebbar machen. Andererseits die Identifikation von Arbeitnehmern mit ihren Arbeitgebern stärken und flexibel auf die individuellen Bedürfnisse und Lebensgewohnheiten eingehen. Ist all das erfüllt, wird ein Benefit seinem Namen gerecht. (hk/fm)