Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

20.09.2021
Von 
Maximiliane Piontek ist Pädagogin (Erziehungswissenschaft B. A.) und freie Mitarbeiterin der Redaktion Computerwoche.
Arbeitgeber können eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Lesen Sie, welche.
Eine betriebsbedingte Kündigung darf nur unter gewissen Voraussetzungen erfolgen.
Eine betriebsbedingte Kündigung darf nur unter gewissen Voraussetzungen erfolgen.
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Betriebsbedingte Kündigung - Definition

Wenn der Arbeitgeber Arbeitnehmern und -nehmerinnen aufgrund von betrieblichen Erfordernissen kündigt, liegt eine betriebsbedingte Kündigung vor. Der Kündigungsgrund ist also auf Seiten des Arbeitgebers zu finden. Er unterliegt dabei dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), wenn die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht möglich ist.

Formale Anforderungen an die Kündigung

Die Kündigung bezeichnet man im Arbeitsrecht als eine einseitige und empfangsbedürftige Erklärung des Kündigenden gegenüber der anderen Arbeitspartei. Sie ist deshalb in Schriftform vorzulegen, allein elektronisch oder mündlich ist sie nicht gültig.

Neben der Kündigung aus betriebsbedingten Gründen, gibt es noch die Kündigung aus Gründen der Person (des Arbeitnehmers, sogenannt personenbedingt) und aus Gründen des Verhaltens des Arbeitnehmers (verhaltensbedingt). Man unterscheidet zudem zwischen ordentlichen und außerordentlichen (fristlosen) Kündigungen.

Eine ordentliche Kündigung unterliegt der Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Mit der Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnis kann sich diese Frist jedoch auf Seiten des Arbeitgebers verlängern. So kann sie bis zu sieben Monate lang sein - das betrifft jedoch nicht den Arbeitnehmer.

Was sind "betriebliche Gründe"?

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn dringende betriebliche Gründe eine Weiterbeschäftigung verhindern. Diese Unternehmerentscheidung kann aufgrund folgender Situationen getroffen werden:

  • Auftragsmangel,

  • Rationalisierungsmaßnahmen,

  • Betriebsstillegungen,

  • Schließung von Abteilungen

  • oder Abschaffung von Hierarchieebenen.

Ob diese Fälle vorliegen, dürfen nur dann von einer Arbeitsgerichtbarkeit überprüft werden, wenn die Entscheidung offenbar unvernünftig oder willkürlich wirkt.

Betriebsbedingte Kündigung - die Sozialauswahl

Der Arbeitgeber muss bei der betriebsbedingten Kündigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soziale Gesichtspunkte beachten. Hierbei müssen die infrage kommenden Arbeitnehmer und -nehmerinnen betriebsbezogen und auf derselben Betriebshierarchieebene verglichen und ausgewählt werden. Als sozial schutzwürdig gelten Arbeitnehmer und -nehmerinnen:

  • mit längerer Betriebszugehörigkeit,

  • in höherem Alter,

  • mit Unterhaltspflichten,

  • während der Schwangerschaft

  • oder mit einer Schwerbehinderung.

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