UAV-Security

Warum Drohnen gemeingefährlich sein können

04.10.2016
Von  und
Julie Sartain ist freie Autorin bei der CIO-Schwesterpublikation NetworkWorld.


Simon Hülsbömer betreut als Senior Research Manager Studienprojekte in der Marktforschung von CIO, CSO und COMPUTERWOCHE. Zuvor entwickelte er Executive-Weiterbildungen und war rund zehn Jahre lang als (leitender) Redakteur tätig. Hier zeichnete er u.a. für die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz verantwortlich.
Geraten sie in falsche Hände, können Flugdrohnen lebensbedrohlich werden. Wir zeigen, warum.

Drohnen kommen bisher vor allem beim Militär zum Einsatz. Bald sind sie auch ein Thema für Lieferdienste wie Amazon. Google möchte solargetriebene Drohnen bauen, um Highspeed-5G-Internet zu ermöglichen. Kurzum: Drohnen kennen keine Grenzen. Ob es darum geht, Pestizide zur Bekämpfung des Zika-Virus' zu versprühen, Waldbrände in entlegenen Gegenden zu löschen, vermisste Personen aufzuspüren oder Notfallmedikamente auszuliefern - die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.

Es gibt natürlich auch eine Schattenseite - Drohnen gefährden schon jetzt die allgemeine Sicherheit und brauchen nicht nur deshalb eine umfassende Sicherheitsstrategie.

Denn Zwischenfälle mit Drohnen gab es bereits genügend: So warf ein "unbemanntes Luftfahrzeug" (Unmanned Aerial Vehicle = UAV) im August 2015 ein Paket mit 144,5 Gramm Tabak, 65,4 Gramm Marihuana und 6,6 Gramm Heroin im nördlichen Innenhof der Mansfield Correctional Institution im US-Bundesstaat Ohio ab und verursachte einen Tumult unter den Gefängnis-Insassen. In anderen Fällen kundschafteten britische Einbrecherbanden mit Drohnen die Häuser ihrer Opfer aus oder setzten Banditen in New York Drohnen als Wachposten ein, um nach Polizisten Ausschau zu halten.

Drohnen - Fluch und Segen zugleich.
Drohnen - Fluch und Segen zugleich.
Foto: Jag_cz - shutterstock.com

Drohnen im Unternehmenseinsatz

Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis Drohnen Teil des Werkzeugkastens von Hackern, Spionen, Patentdieben und vergrämten Ex-Mitarbeitern werden.

Jörg Lamprecht, Mitgründer und CEO von Dedrone, einem deutschen Unternehmen mit Sitz in San Francisco, das Frühwarn- und -Erkennungssysteme für Drohnen entwickelt, unterstreicht: "Der Luftraum ist völlig offen - dort sind weder Zäune noch Videokameras oder Wachleute vorhanden, um sensible Gebäude oder Personen zu schützen." Lamprecht betont, dass Drohnen, die bis zu fünf Kilo Gewicht tragen und mehrere Kilometer fliegen können, in Onlineshops oder stationären Elektronikgeschäften schon für unter 1500 Euro zu haben sind. Mithilfe von GPS und Autopilot-Funktion können dieDrohnen eine vorprogrammierte Route fliegen und Ziele attackieren, während sich der Angreifer ganz woanders aufhält.

Stellen Sie sich eine Kameradrohne vor, die vor dem Bürofenster eines Top-Marktforschers, Produktentwicklers oder dem CEO eines großen Konzerns kreist und Fotos von Dokumenten und Bildern, vom Flipchart oder vom Bildschirm im Inneren schießt. Mit der entsprechenden Kamera funktioniert das sogar vom Dach des Gebäudes auf der anderen Straßenseite.

Eine weitere Gefahr ist die WLAN-Spionage: Gartner-Analyst Gerald Van Hoy zeichnet ein Szenario, in dem Drohnen über Wohngebiete fliegen und offene Wi-Fis suchen, um Zugang zu Rechnern und Netzwerken zu erreichen, um mit missbrauchten IP-Adressen illegale Aktivitäten wie Identitätsdiebstahl zu vollziehen. "Unternehmen sind davon genauso betroffen", sagt Van Hoy. "Es gab kürzlich einen Fall, wo sich eine Drohne Zugang zu einem Firmennetz verschaffen konnte, weil die WLAN-Empfangsgeräte in den oberen Etagen nicht verschlüsselt waren."

UAVs: Rechtliche Bestimmungen

Neben Industriesabotage können Drohnen auch desaströse Folgen für die öffentliche Sicherheit haben. "Das Bedrohungspotenzial durch Drohnen ist mannigfaltig. Unbemannte Luftfahrzeuge stellen beispielsweise für Flugzeuge eine ernsthafte Gefahr dar", erklärt Lamprecht. So erhält die US-Luftfahrtbehörde FAA (Federal Aviation Administration) schon jetzt mehr als 100 Meldungen über Drohnensichtungen im Monat. Forschungsinstitute warnten bereits vor der Gefahr eines drohnengesteuerten Terroranschlags auf Flugzeuge.

"Die FAA hat die Drohnennutzung innerhalb von fünf Meilen um einen Flughafen herum aus Sicherheitsgründen eingeschränkt. Wenn eine Drohne versehentlich in ein Flugzeuggetriebe gerät, kommt es zu Explosion und zum Absturz", unterstreicht Jack Reis, Project Manager bei Harbor Research. In Deutschland gelten ebenfalls Einschränkungen rund um Flughäfen und -plätze - innerhalb der Kontrollzonen ist Drohnenflug komplett verboten und selbst darüber hinaus gelten Beschränkungen bei der erlaubten Flughöhe. Ganz allgemein dürfen Drohnen ohne Sondergenehmigung nur im "unkontrollierten Luftraum" und bis zu einer Höhe von 762 Metern über dem Boden geflogen werden - rund um Kontrollzonen sind es sogar nur noch 304 bis 518 Meter Höhe. Wo sich die Kontrollzonen jeweils befinden, lässt sich auf Luftfahrtkarten (ICAO-Karten) ersehen - Drohnenpiloten sind gesetzlich verpflichtet, sich darüber vorher genau zu informieren.

Als im vergangenen Sommer Nordkalifornien von Waldbränden heimgesucht wurde, behinderten Drohnen von Privatleuten, die diese in die betroffenen Gebiete steuerten, um die Brände besser beobachten zu können, die Löschflugzeuge. Die Feuerwehren am Boden und die Besatzungen in der Luft hatten keine Möglichkeit, mit den Drohnenpiloten zu kommunizieren.