Die Verbraucherzentrale NRW hat Klage gegen die Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone eingereicht, da die Unternehmen "Positivdaten" ihrer Kunden an ohne Einwilligungen an Wirtschaftsauskunfteien weitergegeben haben. Darin sieht die Verbraucherzentrale einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung, dies wurde einer in einer Meldung bekannt gegeben.
Im Gegensatz zu "Negativdaten", die etwa Informationen zu Zahlungsrückständen beinhalten, liefern die "Positivdaten" Informationen, wann und mit wem wie viele Verträge geschlossen wurden. Kunden haben allerdings ein Recht darauf, zu erfahren, welche Daten Unternehmen über Sie speichern und an Dritte weitergeben.
Der Klage seien erfolglose Abmahnungen vorausgegangen
Wie die Verbraucherzentrale bekannt gab, sind der Klage erfolglose Abmahnungen gegen die Telekom, Vodafone und Telefónica vorausgegangen. Eine Übermittlung ohne Einwilligung des Kunden sei nicht zulässig. Die Verbraucherzentrale schrieb dazu in der offiziellen Meldung:
"Gegenstand der an Wirtschaftsauskunfteien übermittelten Positivdaten sind regelmäßig Informationen zu bestehenden Verträgen, also z.B. wann mit wem ein Vertrag geschlossen wurde oder wie viele Verträge eine Person insgesamt abgeschlossen hat. Im Gegensatz zu Negativdaten, die nicht vertragsgemäßes Verhalten beinhalten können - wie z. B. unbezahlte Rechnungen - haben sich betroffene Personen vor der Übermittlung von Positivdaten nichts zuschulden kommen lassen. Wenngleich auf den ersten Blick harmlos, sind auch Positivdaten dennoch schützenswert: Aus den von Verbraucher:innen getroffenen Entscheidungen, wie beispielsweise der Anzahl der abgeschlossenen Verträge oder häufigen Vertragswechseln, können Unternehmen Konsequenzen ziehen - und die Betroffenen im Hinblick auf zukünftige Verträge als nicht vertrauenswürdig einstufen."
(PC-Welt)