Vor der Gründung

Staat fördert Einzelcoaching und Gruppenberatung

06.06.2012
Von 
Alexandra Mesmer war bis Juli 2021 Redakteurin der Computerwoche, danach wechselte sie zu dem IT-Dienstleister MaibornWolff, wo sie derzeit als Head of Communications arbeitet.
Auch Gründungswillige werden vom Staat unterstützt. Wer sich vor der meigentlichen Existenzgründung beraten lassen will, bekommt einen Zuschuss.
Foto: Gina Sanders - Fotolia.com

Wer sich mit dem Gedanken trägt, sich selbständig zu machen oder ein Unternehmen zu gründen, bekommt schon vor der eigentlichen Gründung staatliche Hilfe. Gründungswillige, die 18 Jahre alte sind, können sich an die RKW wenden, das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft. Das Netzwerk ist überregional und auch in vielen Bundesländern aktiv. „Viele wissen dies nicht und gehen nur zur Agentur für Arbeit. Die hat aber fast keine Angebote mehr, es wird alles über die RKW abgewickelt“ sagt Karrierecoach Birgit Zimmer-Wagner, die mit ihrer Beratung Bewerber Consult schon selbst etliche Gründer begleitet hat. Bekannter sei dagegen die geförderte Gründerberatung der KfW, die allerdings erst nach der Gründung einsetzt und in den ersten fünf Jahren danach in Anspruch genommen werden kann.

Gründung ist nicht der letzte Ausweg

Das RKW in Hessen übernimmt beispielsweise 361 Euro des Tagessatzes von 761 Euro des zertifizierten Gründerberaters. Insgesamt kann der Gründungswillige fünf Tage Einzelcoaching in Anspruch nehmen oder auch eine fünftägige Gruppenberatung wählen, die je nach Größe der Gruppe preisgünstiger ist. Bei Arbeitslosen übernimmt die RKW 90 Prozent der Coaching-Kosten. Als Zielgruppe des Coachings sieht Zimmer-Wagner vor allem auch Mitarbeiter, die von Entlassung bedroht sind oder nach einer Restrukturierung in einer Beschäftigungsgesellschaft gelandet sind. Diese sollten rechtzeitig vor der drohenden Arbeitslosigkeit ihre Chancen als Freiberufler oder Existenzgründer ausloten. Leider sähen viele Betroffene in der Selbständigkeit oft nur den letzten Ausweg und ließen sich erst dann beraten, wenn sie bereits arbeitslos sind. „Wenn man schon länger ohne Job ist, ist es mental viel schwieriger sich selbständig zu machen“, so Zimmer-Wagners Beobachtung. Viele agierten dann nur „gebremst“.

Inhalte der geförderten Beratung sind Beurteilung der Markfähigkeit des Konzeptes, Recherche von Markt- und Branchendaten, Umsatzplanung, Kosten- und Erlösplanung, Investitions- und Finanzierungsplanung, Liquiditätsplanung, Gründungsformalitäten und Handlungshilfen sowie die Erstellung des Business-Plans. Am Ende sollte ein tragfähiges Gründungskonzept stehen, das der Existenzgründer der Bank vorlegen kann. Freie Berufe wie Unternehmens- oder Wirtschaftsberater/-Prüfer, Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die geförderte Beratung kann man entweder bei der RKW selbst oder der örtlichen IHK beantragen. Die RKW beauftragt dann einen geeigneten Berater. Diesen kann man aber auch selbst suchen, der dann
die Antragsunterlagen an die RKW schickt. Die Erstgespräche sind immer kostenfrei, sowohl mit der RKW als auch mit dem Berater.