Reisekosten

Reisekosten

03.11.2000
Grundsätzlich ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Reisekosten zum Vorstellungsgespräch zu erstatten.

In der Regel wird Ihnen im Einladungsschreiben mitgeteilt, welche Fahrtkosten übernommen werden. Falls dies nicht der Fall sein sollte, sprechen Sie diesen Punkt mit dem Unternehmen ab.
Die große Frage ist nur: wann? Empfehlenswert ist es, nicht sofort mit diesem Punkt das Gespräch zu beginnen, oftmals spricht auch ihr Gesprächspartner die Fahrtkosten gegen Ende des Vorstellungsgesprächs an.
Haben Sie vergessen diesen Punkt anzusprechen, dann können sie sich immer noch nach dem Erhalt der Absage erkundigen oder Sie schicken einfach eine Rechung, der Sie die Quittungen beilegen.

Sie sollten darauf achten, möglichst kostengünstig zu reisen, da kostenbewusstes Verhalten heutzutage in allen Unternehmen positiv registriert wird. Wenn Sie also mit dem Zug fahren und durch eine Bahn-Card einen günstigeren Tarif erhalten, machen Sie das Unternehmen darauf aufmerksam.

Zu den Reisekosten zählen:

- Die Fahrtkosten vom Anreiseort des Arbeitnehmers, der dem Arbeitgeber bekannt sein sollte.
- Übernachtungskosten, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund der Terminierung des Vorstellungsgesprächs die An- und Abreise am selben Tag nicht zugemutet werden kann.
- Verpflegungsaufwand (Belege aufheben).