Nachdem der Personaldienstleister Reutax einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Heidelberg gestellt hat, fürchten etwa 1000 betroffene IT-Freiberufler um ihr Geld. Die Insolvenzverwalter Tobias Wahl ( für Reutax AG), Karl-Heinrich Lorenz ( für die Lenroxx GmbH) und Alexander Reus (für die Reutax Temp GmbH) haben in den vergangenen Tagen zunächst mit den Kundenunternehmen gesprochen, an die die Reutax-Gruppe IT-Freiberufler und Zeitarbeiter vermittelte. Erstes Zwischenergebnis: Die Gespräche sind gut verlaufen und die Insolvenzverwalter zuversichtlich, dass das Unternehmen gerettet werden kann.
In einem zweiten Schritt müssen nun die Insolvenzverwalter die Freiberufler überzeugen, weiterzuarbeiten, damit die Kundenprojekte weiterlaufen. Die Freiberufler sind aber verunsichert, da sie im Gegensatz zu den 150 Reutax-Festangestellten keinen Anspruch auf das staatliche Insolvenzausfallgeld haben und um ihr Honorar bangen. Im Xing-Forum 4freelance diskutieren die betroffenen Freiberufler und versuchen sich zu organisieren.
Forum für Freiberufler
Da die Verunsicherung groß ist, und viele Fragen ungeklärt sind, bietet die COMPUTERWOCHE den Freiberuflern bis Freitag 5. April 2013, ein Rechtsforum an, das der Rechtsanwalt Dr. Oliver Stöckel moderiert und betreut. Freiberufler können ihre Fragen stellen, und Oliver Stöckel wird antworten.
Dr. Oliver Stöckel ist seit 2005 Rechtsanwalt im Münchner Büro der Wirtschaftsrechtskanzlei v. Boetticher Hasse Lohmann und seit 2011 Partner der Sozietät. Er berät in- und ausländische Mandanten in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Im Handelsrecht ist er unter anderem auf dem Gebiet des Vertriebsrechts, der Handelsvertretungen sowie der Dienst- und Werkverträge mit Beratern und Freien Mitarbeitern tätig. Seit 2009 ist er Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Während seines Studiums war Stöckel selbst sechs Jahre als Freelancer in der IT-Projektarbeit bei einem großen deutschen Industrieunternehmen tätig und kennt daher auch die Praxis der Freien Mitarbeit aus erster Hand und eigener Erfahrung.
Hinweis/Haftungsausschluss
Dieses Forum dient der Diskussion rechtlicher Fragen rund um das Thema Freie Mitarbeit im Zusammenhang mit der Insolvenz der Reutax AG/Lenroxx GmbH. Die Forumsbeiträge von Herrn Rechtsanwalt Dr. Oliver Stöckel sind Diskussionsbeiträge in diesem Sinne und stellen keine konkrete Rechtsberatung dar. Sie können auch eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen, da Rechtsrat immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig ist und nur im Rahmen einer entsprechenden Mandatsbeziehung erteilt werden kann. Entsprechend übernehmen Dr. Oliver Stöckel und Computerwoche für den Inhalt der Forumsbeiträge von Dr. Oliver Stöckel und etwa daran ausgerichtete Verhaltensweisen keine Haftung.
- Reutax ist insolvent
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Nach der Insolvenz der Reutax-Gruppe, die IT-Freiberufler vermittelte, ist die Verunsicherung groß. Der Münchner Rechtsanwalt Oliver Stöckel steht in einem Online-Forum für Fragen zur Verfügung. - Reutax-Insolvenz bringt Freiberufler in Nöte
Mit der Reutax-Gruppe hat einer der größten Personaldienstleister Insolvenzantrag gestellt. Betroffen sind 150 Mitarbeiter und vor allem 1000 IT-Freiberufler, die nun um ihr Auskommen bangen. - Insolvenzantrag reicht nicht für Kündigungsrecht aus
Ob Kündigung, Kundenschutz oder Zahlungen: Nach der Insolvenz des Personaldienstleisters Reutax haben die betroffenen Freiberfuler viele Fragen. Rechtsanwalt Oliver Stöckel, Partner der Wirtschaftsrechtskanzlei v. Boetticher Hasse Lohmann, hat in einem Rechtsforum geantwortet. - Reutax - aufgerieben zwischen Gier und Geiz
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Eberhard Schott, Sourcing-Experte und Professor an der Hochschule Aschaffenburg, rät Unternehmen vom Preferred-Supplier-Modell ab, insbesondere wenn es um Beratungsleistungen von Freiberuflern geht. - Reutax-Pleite hat der Branche geschadet
Trotz schwacher Konjunkturlage konnten die Freiberufler-Vermittlungsagenturen 2012 ihren Umsatz steigern. Der Reutax-Skandal jedoch hat Vermittler und Freiberufler gleichmaßen aufgeschreckt. - So wappnen sich Unternehmen für die DSGVO
Mit DSGVO/GDPR und anderen Verordnungen werden die Anforderungen an die Kontrolle personenbezogener Daten deutlich höher gesetzt. Mit Hilfe von KI haben Unternehmen die Möglichkeit, diesen Verordnungen Herr zu werden.