Dem Fachkommissariat für Internetkriminalität der Zentralen Kriminalinspektion der Polizeidirektion Göttingen und der Göttinger Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Internetkriminalität ist erneut ein Schlag gegen einen schweren Fall von Internetkriminalität gelungen.
Nach umfangreichen Ermittlungen konnten zwei Berliner Tatverdächtige festgenommen werden, die seit Ende 2012 Onlineshops ins Internet gestellt hatten, in denen sie neben hochwertigen Kaffeevollautomaten, Elektronikartikeln und Motorrollern zuletzt auch Spielekonsolen und Smartphones zu scheinbar konkurrenzlos günstigen Preisen anboten. Erst nach Aufgabe der Bestellung erfuhren die Kunden, dass sie zunächst in Vorleistung treten müssten, bevor eine Lieferung möglich sei. Es sind mindestens 663 Überweisungen von Geschädigten bekannt geworden, nicht selten über mehrere Hundert Euro. Die Ware wurde in keinem einzigen Fall geliefert. Die Cyber-Gauner sind laut Angaben der Staatsanwaltschaft geständig.
Spezialisten für Internetkriminalität sind unverzichtbar
Die Göttinger Beamten hatten 2012 und 2013 bereits in einem ähnlichen Fall ermittelt. Die Täter konnten überführt werden. Das Landgericht Göttingen verurteilte drei Cyber-Gauner im Dezember 2013 zu teils beträchtlichen Freiheitsstrafen. Allerdings konnte ein Teil der der im Zuge der Ermittlungen festgestellten Taten nicht den verurteilten Tätern zugeordnet werden und blieben bisher unaufgeklärt.
Diese Betrüger stellten bis April 2015 mindestens 26 weitere Onlineshops ins Netz. Der Gesamtschaden beträgt mindestens 214.000 Euro. Dabei gingen die Täter bei der Verschleierung ihrer Identität sehr geschickt vor: "Wir haben trotz großen Einsatzes der beteiligten Beamten lange zusehen müssen, wie fast jeden Monat neue Shops ebenso rasch eröffnet wie wieder geschlossen und Kunden dadurch geschädigt wurden", erläutert Oberstaatsanwalt Laue, Leiter der Internet-Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen. Es habe sich gezeigt, dass die Einrichtung eines auf Internetkriminalität spezialisierten Fachkommissariats unverzichtbar ist.
Polizei bittet um Mithilfe
Weiterführende Ermittlungen und Auswertungen haben auch ergeben, dass längst nicht alle Taten durch die Geschädigten bei der Polizei angezeigt worden sind. So bittet das Fachkommissariat für Internetkriminalität in Göttingen Opfer, die sich bisher noch nicht gemeldet haben, sich zu melden. Dies kann auch bei länger zurückliegenden Fällen geschehen. Entsprechende Strafanzeigen nimmt jede Polizeidienststelle im Bundesgebiet entgegen. Dabei sollten die Geschädigten wenn möglich die Bankverbindung, an die das Geld überwiesen wurde, die von den Tätern verwendete E-Mail-Adressen angegeben können. Hilfreich sind auch, sofern bekannt oder vorhanden, genaue Daten aus dem Impressum des Internet-Shops, Internetadresse des Shops sowie Screenshots und E-Mail-Schriftverkehr.
Die Polizei in Göttingen hat eine Liste bekannter Fakeshops bereitgestellt, die den Tätern zugeordnet werden können:
www.123kaffeevollautomaten.de
www.belak24.de
www.belakova24.de
www.bigbeo.de
www.bigcoffee.de
www.bigmedi24.de
www.bycafe.de
www.fotoreflex24.de
www.fritzkaffee.de
www.fritzphone24.de
www.graczyk24.de
www.handlir24.de
www.jackskaffee.de
www.kaffeecamp24.de
www.knallpatronen24.de
www.kvoll24.de
www.maxcoffee.de
www.mein3rad.de
www.mykaffee.de
www.nino24.de
www.novakova.de
www.panino24.de
www.playmax24.de
www.pszocker.de
www.qodo24.de
www.qopo24.de