Google Play Store

Persönliche Daten von App-Käufern gehen ungefragt an Entwickler

15.02.2013
Google und der Datenschutz sind ein Dauerbrenner-Thema: Einem App-Entwickler zufolge erhalten Verkäufer einer App Zugriff auf persönliche Daten des Käufers im Google Play Store – darunter Vor- und Nachnamen, Mailadresse und den Wohnbezirk.
Der Google Play Store
Der Google Play Store
Foto: Google

Dan Nolan ist nicht nur leidenschaftlicher Tumblr-Blogger, sondern auch Entwickler einer kostenpflichtigen Android-App - eine Kombination, die nun einen neuen, fragwürdigen Einblick in Googles Datenschutzpolitik gewährt. Nolan selbst hat herausgefunden, dass einige Daten der Käufer seiner App in seinem Google-Konto einsehbar sind, selbst dann, wenn sie den Kauf abgebrochen hatten. Darunter zählen Vor- und Nachname des Abnehmers, die Mailadresse und der Wohnbezirk. In den Datenschutzrichtlinien von Google wird nicht explizit formuliert, dass diese Daten an Dritte weitergegeben werden, schon gar nicht an die Anbieter einer App.

Den Nachforschungen der Technikseite "Heise" nach konnte mindestens ein weiterer Entwickler diesen Umstand bestätigen - ob davon nur kostenpflichtige oder auch unentgeltliche Apps betroffen sind, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht geklärt. Tatsächlich aber entspricht diese Weitergabe persönlicher Daten weder der Privacy Policy von Google, noch dürfte sie mit den Ansichten der Federal Trade Comission (FTC) vereinbar sein, die bereits 2011 unter anderem wegen unbegründeten Datentransfers zwischen EU und den USA gegen Google vorging. Des Weiteren wirft dieses Vorkommnis die Frage auf, inwiefern sich der Vertrieb von virtuellen mit dem von physischen Gütern gleichsetzen lässt - schließlich erhalten Händler aus dem Onlineversand ebenfalls personenbezogene Daten.

Obwohl über Google Play bzw. Google Wallet weder sensible Bankdaten, noch die exakte hinterlegte Anschrift an die Entwickler weitergegeben werden, könnten einige App-Entwickler auf die Idee kommen, Nutzer, die eine App schlecht bewerteten, per E-Mail zu belästigen, schlimmstenfalls per Internet- oder Telefonbuchrecherche gar den exakten Wohnort ausfindig zu machen. Nolan nach müssten Käufer einer App eigentlich ausdrücklich einer Weitergabe solcher Daten zustimmen.

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