"Süddeutsche Zeitung"

Parlamentsjuristen rügen Vorratsdaten-Gesetz

11.06.2015
Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung erfüllt einem Zeitungsbericht zufolge in mehreren Punkten nicht die verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben.

Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstag) unter Berufung auf zwei Gutachten der Wissenschaftliche Dienste des Bundestags. Dabei gehe es unter anderem um die Information der Betroffenen und um den Schutz von Anwälten und anderen Berufsgeheimnisträgern. Der Bundestag berät an diesem Freitag erstmals über den Gesetzentwurf. Er sieht vor, dass Telekommunikationsdaten maximal zehn Wochen gespeichert werden sollen, damit Ermittler bei der Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung darauf zugreifen können.

In dem Gutachten zur Vereinbarkeit des Gesetzes mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wird dem Bericht zufolge unter anderem der mangelnde Schutz der Berufsgeheimnisträger beklagt. Der Entwurf von Maas sieht vor, dass die Verbindungsdaten von Berufsgeheimnisträgern gespeichert, aber nicht verwendet werden dürfen.

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags, Renate Künast, warf Maas vor, unsauber gearbeitet zu haben. "Wer schwerste Grundrechtseingriffe mit der heißen Nadel strickt, produziert verfassungswidrige Gesetze", sagte die Grünen-Politikerin dem Blatt. Sie beklagte, dass "ausgerechnet der Justizminister die Rechte der Anwälte und der Journalisten gegen die klare Vorgabe des EuGH ignoriert".

Auch der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft hatte das Gesetzesvorhaben gestern erneut scharf kritisiert und eine angesetzte Expertenanhörung begrüßt. "Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf enthält zahlreiche Regelungen, die technisch nicht machbar und rechtlich fragwürdig sind", erklärte Oliver Süme, Vorstand Politik & Recht. "Wir sehen die Bundesregierung in der Pflicht, die Bedenken der IT-Experten nicht in ihrem Übereifer unter den Tisch fallen zu lassen, sondern angemessen zu bewerten, um die technischen und rechtlichen Schwachstellen im Entwurf zu korrigieren." (dpa/tc)