Steuern zahlen schwer gemacht

Neulich ... beim Finanzamt

04.09.2015
Von 
Susanne Köppler ist nach einigen Jahren als Praktikantin und freie Mitarbeiterin in den Redaktionen des IDG Medienhauses nun als Content Managerin Events für die inhaltliche Ausgestaltung der Channel- und C-Level-Events bei IDG verantwortlich.
Der Bayerische Staat hat offenbar kein Interesse daran, Steuern einzunehmen. Zumindest scheint es nicht dringend zu sein. Nur so lässt sich erklären, dass die Vergabe von Steuernummern an Selbständige keine hohe Priorität besitzt. Ein Erfahrungsbericht.

Wer in Deutschland selbständig oder freiberuflich Geld verdient, muss das dem Finanzamt melden. Im Regelfall darf man dann den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen, woraufhin man eine Steuernummer zugeteilt bekommt.

Keine Rechnung ohne Steuernummer

Laut Gesetz muss freiberufliche oder selbständige Arbeit im ersten Monat der Geschäftseröffnung dem Finanzamt gemeldet werden. Dies ergibt auch für den Selbständigen Sinn, da er nur so eine Steuernummer zugewiesen bekommt, mit der er Rechnungen stellen kann.

Freiberufler können Rechnungen nur stellen, wenn sie eine Steuernummer haben. Die gibt es beim Finanzamt.
Freiberufler können Rechnungen nur stellen, wenn sie eine Steuernummer haben. Die gibt es beim Finanzamt.
Foto: Andrey Popov - shutterstock.com

Ich arbeite nun seit Mai dieses Jahres neben meinem Studium als freiberufliche Journalistin, weshalb ich mich Ende April auf den Weg zum Finanzamt in die Deroystraße in München machte. Mir wurde der "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausgehändigt und ich durfte eine Nummer ziehen, um mir erklären zu lassen, wie ich diesen Fragebogen auszufüllen habe. Nach 45 Minuten Wartezeit kam ich an den Schreibtisch eines Mitarbeiters, der mir recht freundlich aber bestimmt erklärte, dass er mir nichts erklären kann, da er ja schließlich nicht mein Steuerberater sei.

(Nicht) fehlende Angaben

Ich füllte also den Fragebogen nach bestem Wissen und Gewissen aus und warf ihn am nächsten Tag, am 29. April, in den Briefkasten des Finanzamtes. Mir wurde gesagt, dass sich die Bearbeitung wahrscheinlich vier Wochen hinziehen würde. Fast fünf Wochen später, am 1. Juni, erreichte mich ein Schreiben des Finanzamtes, das mir mitteilte, dass Angaben fehlen würden. Ich kontrollierte die Kopie des Antrags und sah, dass die Angaben durchaus gemacht wurden. Trotzdem füllte ich das beiliegende Formular aus und schickte es am 02. Juni auf direktem Wege wieder an das Finanzamt.

Langsam fragte ich mich, ob das Finanzamt überhaupt Interesse daran hat, von mir Steuern einzunehmen. Etwa drei Wochen später rief ich beim Finanzamt an, um mich nach dem Stand meines Antrages zu informieren. Mir wurde mitgeteilt, dass sich mein Fragebogen noch in der "Clearing-Stelle" befinde. Ich solle mich gedulden, denn schließlich habe ich ja zu Beginn wohl nicht die richtigen Angaben gemacht. Auf Aufklärung verzichtete ich und versuchte, den Rat zu befolgen und mich zu gedulden. Eine Woche später rief ich erneut an. Man sagte mir, dass derjenige Mitarbeiter, der für mich zuständig ist, im Urlaub sei. Falls ich nähere Auskünfte wollte, sollte ich eine Email schreiben. Darauf verzichtete ich und wartete weiter ab, da ich aufgrund des damals stattfindenden Poststreiks von einer möglichen Verzögerung der Zustellung des Bescheides ausging.

Unbeantwortete E-Mail

Am 07. Juli schickte ich doch eine E-Mail an die Poststelle der Abteilung III des Münchner Finanzamtes, in der ich mein Anliegen vortrug und um Informationen bezüglich meines Antragsstandes bat. Bis heute habe ich darauf keine Antwort bekommen. Eine Woche später ging ich wieder persönlich zum Servicecenter des Finanzamtes. Dort wurde mir mitgeteilt, dass mir noch keine Steuernummer zugewiesen wurde.

Darüber war ich dann doch überrascht und tat meinen Unmut deutlich kund. "Wie stellen Sie Sich eigentlich vor, dass Menschen Geld verdienen und Steuern zahlen sollen, wenn die Zuteilung einer Nummer so lange dauert?", fragte ich die freundliche Dame am Schalter, die verständnisvoll nickte.

Nachdem ich erneut eine Stunde gewartet hatte, bis meine Nummer aufgerufen wurde, war ich entschlossen, das Amt auf keinen Fall ohne Steuernummer zu verlassen. Das bläute ich auch dem jungen Mann ein, an dessen Schreibtisch mich die Anzeigetafel beorderte. Dieser fand recht schnell nach meiner Schilderung heraus, dass mein Antrag laut Clearing-Stelle am 17. Juni an die Stelle weitergegeben worden war, die letztendlich dafür zuständig ist, mir eine Nummer zuzuteilen. Seitdem waren vier Wochen vergangen, was genau der Zeit entspricht, in der das gesamte Verfahren hätte abgewickelt werden sollen.

Unauffindbarer Antrag

Diese Stelle wurde von dem jungen Mann am anderen Ende des Schreibtisches kontaktiert. Mein Antrag sei nicht aufzufinden, hieß es. Man würde sich darum kümmern. Meine Hoffnung, an diesem Tag mit einer Steuernummer nach Hause zu gehen, schwand von Minute zu Minute. Mir wurde daraufhin die Durchwahl der Stelle ausgehändigt, die mir die Nummer zuteilen sollte, mit der Bitte, mich eine Woche später dort zu melden.

Das tat ich. Am 22. Juli, zwölf Wochen nach Abgabe des ausgefüllten Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, rief ich in ebendieser Stelle an: "Die Steuernummer wurde schon am 17. Juli zugeteilt", sagte mir die Dame am Telefon. Ich entschied mich dazu, nicht weiter auf das Wort "schon" einzugehen und fragte stattdessen, wieso ich fünf Tage später noch keinen Bescheid erhalten habe. "Poststreik", hieß es dann. Dass dieser Streik vor Wochen bereits wieder beendet wurde und damit schneller über die Bühne ging, als die Zuteilung meiner Steuernummer, behielt ich für mich. (kf)