Weitere Anpassungen auf nationaler Ebene
Bereits im vergangenen Jahr wurde das erste Datenschutz-Anpassungsgesetz verabschiedet und hatte eine komplette Erneuerung des ursprünglichen Bundesdatenschutzgesetz ("BDSG") zur Folge. Nun soll das zweite Datenschutz-Anpassungsgesetz nachrücken und auf seinen 553 Seiten weitere nationale Gesetze an die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung ("DSGVO") angleichen.
Die DSGVO enthält diverse Öffnungsklauseln und Regelungsaufträge, welche die Gesetzgeber aller Mitgliedstaaten zu berücksichtigen haben. Deswegen müssen die nationalen Gesetzgeber den bereichsspezifischen Datenschutz aller nationalen Gesetze auf die Vereinbarkeit mit der DSGVO überprüfen und bei Bedarf anpassen. Primär handelt es sich dabei um die Änderung von Begriffsbestimmungen und das Einfügen von Verweisungen, aber auch die Umsetzung allgemeiner Vorgaben der DSGVO, wie beispielsweise Betroffenenrechte. Diese Anpassungen sollen in Deutschland durch den neuen Gesetzesentwurf in die Tat umgesetzt werden. Betroffen sind rund 154 Bundesgesetze.
Das ändert sich im BDSG- Ein Überblick
Nachdem das BDSG am 30. Juni 2017 durch das 1. DSAnpUG-EU neu gefasst wurde, soll der aktuelle Gesetzesentwurf zum 2. DSAanpUG-EU nachbessern. Neben einer redaktionellen Änderung des Gesetzestextes soll eine Regelung zur Datenverarbeitung für die Verleihung öffentlicher Auszeichnungen eingefügt werden, sowie zwei inhaltliche Änderungen erfolgen.
Neue Regelung für Anbieter von Telekommunikationsdiensten
Die erste inhaltliche Änderung betrifft die Zuständigkeitsregelung in § 9 BDSG. Durch die Neuerung sollen Unternehmen, die im Bereich gewerblicher Telekommunikationsdienstleistungen tätig sind, künftig einheitlich von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beaufsichtigt werden und zwar auch dann, wenn die Zuständigkeit nicht aus §115 TKG folgt.
Weiterhin soll das Telekommunikationsgesetz (TKG) zukünftig nur noch Regelungen zur Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie enthalten. Bereiche, die unmittelbar durch die DSGVO geregelt sind, werden aus dem TKG gestrichen. Welche Regelungsgegenstände im Einzelnen davon betroffen sein werden, ist, ebenso wie die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von TKG und DSGVO, noch unklar. Der Entwurf beinhaltet auch keine Angleichung des Telemediengesetzes (TMG) an die DSGVO. Somit bleibt die Abgrenzung zwischen DSGVO und TMG weiterhin offen.
Neuer Erlaubnistatbestand für Datenverarbeitung
Durch die Änderung von § 22 BDSG wird ein neuer Erlaubnistatbestand für die Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) geschaffen. Auch nicht öffentliche Stellen dürfen in Zukunft solche Daten verarbeiten, sofern dies aus "Gründen erheblichen öffentlichen Interesses zwingend erforderlich" ist. Ein erhebliches öffentliches Interesse soll vorliegen, wenn privatrechtliche Träger für Präventions- und Deradikalisierungsprogramme Religionsdaten verarbeiten, um religiösen Extremismus vorzubeugen oder zum Katastrophenschutz.
- 1. Sicheres Passwort
Kombinieren Sie ihr Passwort mit Sonderzeichen und Zahlen, um es zu verstärken. Dabei können Sie auch auf Passwort-Tools wie passwordsgenerator.net zurückgreifen. Mit einem Passwort-Manager wie „LastPass“, der das Web-Browsing einfacher und sicherer macht, werden Sie dann auch keines Ihrer Passwörter mehr vergessen. - 2. Deaktivieren Sie „Angemeldet bleiben“
Teilen Sie des Öfteren Ihren PC mit jemand anderem oder nutzen Sie Facebook ab und an in einem Internet-Café? Dann achten Sie darauf, dass das Kästchen „Angemeldet bleiben“ nicht aktiviert ist. Ist es aktiviert, haben fremde Personen die Möglichkeit sich in Ihrem Facebook-Profil auszutoben. - 3. HTTP + "s"
Achten Sie darauf, dass sich ein zusätzliches “s” in http während der Anmeldung bei Facebook oder anderen Websites befindet. Wird https grün angezeigt (Chrome-Browser) sind Sie sicher. Bei rot wären Sie unsicher. Laut Wikipedia ist „Hypertext Transfer Protocol Secure“ (HTTPS) ein Kommunikationsprotokoll für die sichere Kommunikation über das Netzwerk. Facebook nutzt https inzwischen automatisch für eine höhere Sicherheit. - 4. Freunde hinzufügen
Bestätigen Sie niemanden als Freund, den Sie nicht persönlich kennen. Gleiches gilt, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um ein Fake-Profil handelt. Genauso verhält es sich bei Freundschaftsanfragen Ihrerseits. Facebook ist dafür gedacht, mit Freunden und Bekannten aus dem echten Leben zu kommunizieren und in Kontakt zu bleiben. Fügen Sie falsche Freunde hinzu, gelangen diese an Ihre persönlichen Daten. - 5. Privat ist privat
Nicht jedes Lebensereignis muss auf Facebook geteilt werden. Facebook ist eine offene Community, die nicht als persönliches Tagebuch verstanden werden sollte. Schalten Sie deshalb bei jedem Post die automatische Standortbestimmung aus. Wenn Ihr Standort für Ihre Freunde oder Bekannten wichtig ist, teilen Sie ihn lieber im privaten Chat mit. - 6. Facebook ist kein Jobportal
Einige User verlinken oder teilen öffentlich Ihren Lebenslauf. Manch anderer sogar Bewerbungsunterlagen - in der Hoffnung, dass ein Unternehmen ein Jobangebot unterbreitet. Das ist auf keinen Fall der richtige Weg. Sie können gerne Ihre Qualifikationen und die Details zu Ihrer aktuellen Stelle angeben, aber mehr nicht. Sollte ein Unternehmen interessiert sein, wird man sich bei Ihnen melden. Nur so schützen Sie Ihre privaten Informationen. - 7. E-Mail-Konto absichern
Wenn jemand Zugang zu Ihren E-Mails hat, hat dieser auch leichten Zugang zu Ihrem Facebook-Account. Denn über „Passwort vergessen?“ kann sich derjenige ein neues Passwort zusenden lassen. Danach kann er dieses ändern und Sie Ihres eigenen Zugangs berauben. Es ist also ebenso wichtig, Ihr E-Mail-Konto niemandem zugänglich zu machen. - 8. Passwort aktualisieren
Der sicherste Weg, um sich vor Passwort-Hackern zu schützen ist, regelmäßig sein Passwort zu ändern. Ändern Sie einmal im Monat Ihr Passwort und folgen Sie dem ersten Tipp, um ein sicheres Passwort zu erstellen. - 9. Wenn möglich abmelden
An gemeinsam genutzten Computern ist es wichtig sich aus Facebook abzumelden – das ist klar. Aber auch am eigenen PC ist es ab und an wichtig. Denn es gibt Momente, in denen jemand Ihren Laptop oder Ihr Tablet kurz benutzen möchte. Derjenige, der sich jetzt an Ihrem PC befindet, könnte aber auch Ihr Konto durchsuchen und kontrollieren. Deshalb sollten Sie sich auch am eigenen Rechner abmelden. - 10. Browser aktualisieren
Veraltete Browser enthalten meist Sicherheitslücken, die es Hackern leicht machen, in Ihrem Konto zu schnüffeln. Halten Sie deswegen Ihren Browser immer auf dem neuesten Stand. - 11. Privater Modus
Das Browsen im Privat- oder Inkognito-Modus speichert keinen Browser-, Web-Formular- und Suchverlauf, keine Download-Chronik, Cookies oder temporäre Internetdateien. Allerdings werden Dateien, die Sie herunterladen und gesetzte Lesezeichen gespeichert. Sie (oder andere User) können somit nicht herausfinden, welche Internetseiten besucht wurden. Dieser Modus eignet sich besonders dann, wenn Sie öffentliche Geräte zum Einloggen benutzen. - 12. Status "Öffentlich"
Jeder ist auf Facebook: Freunde, Geschäftspartner, Familienmitglieder, Ex-Freund(in) und die Öffentlichkeit. Überlegen Sie sich deshalb genau, wer Ihren Status zu Gesicht bekommen soll. Denn nicht jede Information muss mit jedem geteilt werden. - 13. Telefonnummer nicht für jeden sichtbar
Sie müssen Ihre Telefonnummer nicht mit jedem Facebook-Freund teilen. Machen Sie sie nur für diejenigen Personen sichtbar, die diese auch wirklich benötigen. Wählen Sie hierfür bestimmte Personen aus oder erstellen Sie eine Liste. - 14. Antivirus Software
Hacker haben leichtes Spiel, wenn Sie keinen Virenschutz auf Ihrem PC installiert haben. Spyware oder Trojaner gelangen ohne Schutz einfacher auf Ihren PC und haben während Ihres Login-Vorgangs bei Facebook auch Zugriff auf Ihr Passwort. Installieren Sie deswegen zum Schutz Ihrer gesamten Daten eine Antivirus-Lösung auf Ihrem Rechner. - 15. Überprüfung: Wer kann was sehen?
Klicken Sie bei den "Privatsphäre-Verknüpfungen" auf den Punkt "Wer kann meine Inhalte sehen" und dann auf "Anzeigen aus der Sicht von". Nun sehen Sie, welche Inhalte Ihres profils öffentlich zu sehen sind. Geben Sie nun nach Klick auf "Aus der Sicht einer bestimmten Person anzeigen" einen FB-Freund ein, dann können Sie überprüfen, wie Ihr Profil aus dessen Sicht aussieht. - 16. Daten nur für Freunde sichtbar
Facebook bietet Ihnen mehrere Möglichkeiten, Ihre Privatsphäre zu regeln. Diese Einstellungen entscheiden darüber, wer Ihre Daten und Beiträge sehen und kommentieren kann. Klicken Sie dazu auf den Button „Privatsphäre-Verknüpfung“ in der oberen Leiste. Dann gehen Sie auf „Wer kann meine Inhalte sehen?“ und bestimmen, ob Ihre Daten öffentlich, nur für Freunde, für Freunde ohne Bekannte, nur für Sie oder nur für spezielle Personen sichtbar sein sollen. - 17. Gute und weniger gute Freunde
Im wahren Leben erzählen Sie auch nicht jedem alles und unterscheiden zwischen Arbeitskollegen, besten Freunden und Bekannten. Das gleiche können Sie auch in Facebook machen. Gehen Sie auf ein Profil eines Freundes oder Arbeitskollegen und klicken Sie auf den Button „Freunde“. Wählen Sie beispielsweise für Ihren Arbeitskollegen die Liste „Bekannte“ aus. Dieser kann dann zum Beispiel nicht mehr auf Ihre Handynummer oder die Fotos der letzten Party zugreifen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, eigene Listen (Sportverein, Schulfreunde, usw.) anzulegen. - 18. Informieren Sie sich noch mehr über Sicherheit im Netz
Auf www.connectsafely.org erhalten Sie neben Sicherheits-Tipps auch Artikel, News und Analysen sowie Videos zum Social Web. Die internationale Organisation www.fosi.org setzt sich für eine sichere Online-Welt für Kinder und Familie ein. Auf www.staysafeonline.org lernen Sie mehr zu den Themen Cyber-Sicherheit und digitale Sicherheit. - 19. Privatsphäre-Verknüpfungen
An der oberen Kopfleiste finden Sie rechts einen Button, hinter dem sich die Einstellungen für die Privatsphäre auf Facebook verstecken. Dort können Sie einfach und schnell Ihr Facebook-Profil sichern, den Zugang zu Ihren Inhalten verbergen sowie unerwünschte Kontaktanfragen vermeiden. - 20. Verdächtige Downloads
Seien Sie vorsichtig, was Sie auf Facebook anklicken. Überprüfen Sie den Link! Denken Sie daran: die könnten auch von Fake-Freunden oder kompromittierten Profilen stammen und Malware beherbergen, die Ihre Daten und Passwörter ausspäht. - 21. Einmalkennwort (One-Time-Password - OTP)
Mit einem Einmalkennwort können Sie sich immer dann bei Facebook anmelden, wenn Sie Ihr echtes Passwort nicht eingeben möchten. Zum Beispiel dann wenn Sie sich an öffentlichen Plätzen befinden. In Deutschland bietet nur ein Anbieter diese Funktion an. Um ein OTP zu erhalten, senden Sie eine SMS mit „otp“ an 2665. Danach erhalten Sie ein Passwort, das 20 Minuten gültig ist. Sollten Sie sich außerhalb von Deutschland befinden überprüfen Sie diese Liste: - 22. Tags entfernen
Es ist wichtig, dass Sie Ihr Profil sauber halten. Manchmal werden Sie in etwas markiert, obwohl Sie das gar nicht möchten. Hierfür gehen Sie unter „Aktivitätenprotokoll > Beiträge, in denen Du markiert wurdest“ und klicken das „Bearbeiten“-Symbol neben dem Post an. Wählen Sie „Markierung melden/entfernen“ und entfernen Sie die Markierung. - 23. Überprüfe Tags vor Erscheinen in der Timeline
Ebenso können Sie im Aktivitätenprotokoll einstellen, was in Ihrer Chronik erscheinen soll - und was lieber nicht. Klicken Sie das Zahnrad-Symbol in der oberen rechten Ecke und wählen Sie „Aktiviert“. Jetzt werden Sie bei einer Markierung aufgefordert diese manuell zu bestätigen, bevor der Beitrag in Ihrer Chronik veröffentlicht wird. - 24. Seien Sie authentisch
Das wahre Ich ist besser als das, was Sie vielleicht darstellen möchten. Sie müssen nicht um jeden Preis authentisch sein, aber überlegen Sie genau, was Sie von sich preisgeben möchten. - 25. Private Familien-Gruppe
Erstellen Sie eine Facebook-Gruppe für Ihre Familie, in der Sie Fotos teilen und in Kontakt bleiben können. So müssen Sie sich keine Gedanken machen, dass Beiträge von den falschen Personen gesehen werden. - 26. Passwort geheim halten
Der wichtigste Punkt in der Liste ist, dass Sie Ihr Passwort niemanden mitteilen. Vorsicht bei Fake-Anfragen von Spielen oder freier Software. Die wollen nur an Ihr Passwort. Melden Sie es auf Facebook. - 27. Zweiter Account
Erstellen Sie einen zweiten Facbeook-Account, wenn Sie regelmäßig Spiele zum Zeitvertreib auf Facebook spielen. Denn dort gibt es keine Notwendigkeit, Ihre wahren Informationen preiszugeben und irgendwelche Sachen zu posten. - 28. Kinder und Facebook
Laut den Facebook-Nutzungsbedingungen dürfen Kinder unter 13 Jahren Facebook nicht benutzen. Trotzdem überprüft Facebook die Altersangabe seiner Mitglieder nur sehr oberflächlich. Schützen Sie Ihre Kinder vor Mobbing und erlauben Sie ihnen erst eine Anmeldung mit Beginn des 13. Lebensjahres. - 29. Suchtgefahr
Das soziale Netzwerk macht süchtig, ob Sie es glauben oder nicht. Versuchen Sie sich also möglichst fern davon zu halten. Leben Sie Ihr Leben, denn Sie können viele Dinge auch ohne Facebook erleben. Denken Sie an die Zeit, als es noch kein Facebook gab. Treffen Sie sich mit Freunden oder gründen Sie eine Freizeitgruppe in Ihrem Wohnort. - 30. Hören Sie auf zu spammen
Spammen Sie Facebook nicht zu und betteln Sie nicht um Likes. Wenn Sie gute und interessante Beiträge posten, ist die Wahrscheinlichkeit größer, automatisch entdeckt zu werden. - 31. Erklärung der Rechte und Pflichten
Nehmen Sie sich eine Minute und lesen Sie erneut die Bedingungen, denen Sie zugestimmt haben. Die Nutzungsbedingungen von Facebook finden Sie hier: https://www.facebook.com/legal/terms - 32. Account gehackt - was nun?
Wenn Ihr Facebook-Konto von jemand anderem übernommen wurde, können Sie es hier sichern: - 33. Blockieren
Sie können Personen, die sie auf Facebook belästigen, blockieren. Diese Personen haben fortan keine Möglichkeit mehr, eine Konversation zu starten oder Ihre Posts auf zu lesen. - 34. How To: Blockieren
Vorgehensweise am Beispiel der Facebook-App für iOS: <br><br> 1. Klicken Sie auf das Symbol Privatsphäre-Verknüpfungen <br><br> 2. Klicken Sie auf „Wie kann ich verhindern, dass mich jemand belästigt?“ <br><br> 3. Geben Sie den Namen oder E-Mail-Adresse der Person, die Sie blockieren möchten, in das Feld ein und bestätigen Sie mit dem Button „Blockieren“. <br><br> 4. Nachdem Sie den Namen eingegeben haben, wählen Sie die Person, die Sie blockieren möchten, aus der angezeigten Liste aus. <br><br> Noch ein Hinweis: Der Nutzer, den Sie blockieren, wird darüber nicht benachrichtigt. - 35. Löschen ist nicht gleich löschen
Auch wenn Sie einige Fotos, Videos oder andere Uploads löschen, sichert Facebook immer noch eine Kopie der Daten auf deren Servern. Facebook gibt an, dass sie „bestimmte Daten benötigen, um die bestmögliche Facebook-Erfahrung bieten zu können“. Ihre gesamten Inhalte werden erst dann komplett gelöscht, wenn Sie Ihren Account dauerhaft auflösen. Überlegen Sie also genau, was Sie auf Facebook posten. - 36. Hüten Sie sich vor Spielen und Apps
Apps und Spiele sammeln Ihre Daten während der Autorisierung. Überprüfen Sie deshalb zuvor die Beliebtheit und Vertrauenswürdigkeit der App. Zudem lesen Sie sich genau die Bedingungen durch, also auf welche Daten die App oder das Spiel zugreift. - 37. Reinigen Sie Ihren Desktop und Cookies
Verwenden Sie den Chrome Browser, drücken Sie Strg + Umschalt + Entf, um Cookies und andere Internetdaten zu löschen. Mit der kostenlosen Software CCleaner halten Sie nicht nur Ihren Browser sondern Ihren gesamten PC sauber. - 38. Teilen Sie nicht Ihren Standort
Auf Facebook können Sie mit jedem Post oder Nachricht Ihren aktuellen Standort mit versenden. Dadurch haben es aber Hacker noch einfacher, lokale Daten auf Ihrem PC auszuschnüffeln. Deaktivieren Sie deshalb die automatische Standortbestimmung. Wenn Sie im Chrome-Browser auf das grüne Schloss-Symbol in der Browserleiste klicken, können Sie unter „Berechtigungen > Standort“ die Standortbestimmung auf der jeweiligen Website dauerhaft blockieren. - 39. Standortfreigabe in Android ausschalten
In der Facebook- und Messenger-App für Android ist die Standortfreigabe standardmäßig aktiviert. Unter „Einstellungen > Messenger-Ortungsdienste“ können Sie diese deaktivieren. - 40. Aus Sicht von ...
Wenn Sie nicht wollen, dass Ihre Arbeitskollegen oder Ihr Chef die Partybilder der letzten Nacht sehen, verstecken Sie sie. Um sich zu versichern, welcher Freund oder Bekannte welche Fotos sieht, haben Sie die Möglichkeit unter dem Menüpunkt „Anzeigen aus der Sicht von …“, dies zu überprüfen. Tippen Sie einen bestimmten Namen ein und überprüfen Sie Ihr Profil aus der Sicht eines anderen Users. - 41. Facebook ist kostenlos!
Betrüger sagen, dass Facebook in nächster Zeit kostenpflichte Accounts einführt oder sie drohen damit, Fotos oder den Account zu löschen. Der Betrüger leitet Sie dann zu einer Seite auf der Sie Ihre Kreditkarten-Informationen übermitteln sollen. Aber glauben Sie uns, Facebook ist im Moment noch kostenlos! - 42. Hilferuf eines Freundes
Es kann passieren, dass der Account Ihrer Freunde gehackt wurde und Sie derjenige nach Geld oder sonstiger Hilfe fragt. Sie denken wahrscheinlich Ihr Freund ist in Not und wollen ihm helfen. Seien Sie hier vorsichtig und achten Sie darauf, dass Sie nicht in die Falle tappen. Meist stecken Betrüger und Hacker dahinter. Tipp: Sollte Sie jemand um einen außerordentlichen Gefallen bitten, klären Sie das lieber persönlich anstatt über Facebook! - 43. Account nicht verkaufen
Es ist gegen die Facebook-Nutzungsbedingungen Ihren persönlichen Account zu verkaufen. Sie gehen dabei ein großes Risiko ein. Wenn Sie Ihren Account nicht benutzen, löschen Sie am besten all Ihre Informationen und löschen (nicht deaktivieren) Sie Ihr Konto. <br><br> Hierfür gehen Sie im Beispiel der iPad-App auf Hilfebereich > Konto bearbeiten > Deaktivieren oder Löschen deines Kontos. Dort klicken Sie auf die Frage „Wie lösche ich mein Konto dauerhaft?“ und auf die verlinkte Textpassage „teile es uns mit“. Danach können Sie Ihr Konto löschen. - 44. Deaktivieren vs. Löschen
Bei Deaktivierung Ihres Kontos behält sich Facebook Ihre Daten weiterhin auf ihren Servern. Wenn Sie sich also nach ein paar Monaten wieder einloggen, sind alle Fotos und Einträge vorhanden. Um sicher zu gehen und komplett aus Facebook zu verschwinden, sollten Sie Ihren Account löschen. - 45. Niemals posten
Es gibt Dinge, die sollten Sie nie auf Facebook posten: volles Geburtsdatum, Beziehungsstatus, aktuellen Standort, dass Sie allein zu Hause sind, Kinderbilder mit Markierungen. - 46. Hacker aufdecken
Sie kennen die Schreibe Ihrer Freunde, oder? Wenn Sie sich absolut sicher sind, dass ein Account eines Freundes gehackt wurde, melden Sie es sofort Facebook. Facebook schützt die persönlichen Daten Ihres Freundes, wenn Sie es zum richtigen Zeitpunkt melden können. - 47. Sichern Sie Ihre Daten
Sie können sich alle Ihre Facebook-Dateien wie Chat-Verläufe, Fotos und andere Informationen auf Ihrem Rechner ablegen. Machen Sie monatliche oder sogar wöchentliche Backups, denn man kann sich nie sicher sein, ob nicht doch jemand Ihren Account hackt, löscht oder deaktiviert. Damit sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite. - 48. Facebook’s Sicherheitszentrum
Verbringen Sie etwas Zeit im Facebook Safety Center, um mehr über die Sicherheit auf Facebook zu erfahren. - 49. Facebook-Seite für Sicherheit
Auf Facebook ist nichts wichtiger als die Sicherheit der Menschen, die das soziale Netzwerk benutzen. Auf dieser Seite lernen Sie die Sicherheitstools und weitere Ressourcen kennen.
Dagegen können sich nicht-öffentliche Stellen, die besondere Kategorien personenbezogener Daten "im Rahmen eigener gewerblicher Geschäftsmodelle verarbeiten", nicht auf § 22 BDSG stützen. Diese Neuregelung wird somit für die Unternehmenspraxis vermutlich folgenlos bleiben.
So es weiter geht
Bislang handelt es sich nur um einen Regierungsentwurf, welcher sich aller Wahrscheinlichkeit nach noch ändern wird, da zum einen noch drei Lesungen im Bundestag durchgeführt werden und zum anderen auch der Bundesrat zustimmen muss. Gemäß des derzeitigen Entwurfs soll das angepasste Gesetze einen Tag nach der Verkündung Inkraft treten. Wann dies genau ist, ist jedoch noch nicht terminiert.
Die Geltung vereinzelter Änderungen ist daneben ab dem 1. Januar 2019 beziehungsweise dem 1. Januar 2020 zu erwarten. Sollte ein Unternehmen sektorspezifischen Datenschutzregeln unterliegen, ist zeitig zu überprüfen, ob sich datenschutzrechtlich durch das 2. DSAnpUG-EU etwas an der Unternehmenspraxis ändern wird. Es ist allerdings zu erwarten, dass die Datenschutzpraxis von Unternehmen größtenteils unverändert bleiben wird, da es keine wesentlichen Änderungen des BDSG mehr geben wird.