Daimler-Tochter

myTaxi will wegen Rabattaktion in Berufung gehen

26.06.2015
Der Streit um die Rabattaktion der Daimler-Tochter myTaxi geht in die nächste Runde.

Der Taxi-Bestelldienst habe Berufung beim Stuttgarter Landgericht eingelegt, sagte ein Sprecher am Freitag. Das "Handelsblatt" hatte online zuvor darüber berichtet. Das Landgericht hatte Mitte Juni geurteilt, dass die von myTaxi angebotenen Nachlässe von bis zu 50 Prozent für über die App vermittelte Taxifahren wettbewerbwidrig seien (Az.: 44 O 23/15 KfH). Die zum Daimler-Konzern gehörende App hatte Mitte Mai in Deutschland mit solchen Rabatten für Fahrten geworben.

Die Stuttgarter Auto-Taxi-Zentrale hatte den Rabatt zuvor mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung untersagen lassen. Dagegen war myTaxi vor Gericht gezogen. In Deutschland legen die Behörden die Preise für Taxifahrten fest. Diese dürfen weder über- noch unterschritten werden. Die Daimler-Tochter hatte argumentiert, die Fahrten nur vermittelt zu haben und nicht für die Fahrten selbst zuständig gewesen zu sein. Dem widersprach das Gericht und verwies darauf, dass auch die Bezahlung über die App abgewickelt wurde.

Im April hatte die Stuttgarter Auto-Taxi-Zentrale bereits durchgesetzt, dass der Mitfahrdienst Uber seine Dienste nicht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt anbietet. Im Gegensatz zu Uber geht es bei myTaxi um Profi-Taxifahrer, welche die App nutzen. (dpa/tc)