Vor drohender EU-Untersuchung

Microsoft will Cloud-Lizenzierungspraktiken ändern

31.03.2023
Von 


Charlotte Trueman schreibt für unsere US-Schwesterpublikation Computerworld. Sie beschäftigt sich unter anderem mit den Themenbereichen Collaboration und Nachhaltigkeit.
Microsoft hat Berichten zufolge zugestimmt, seine Cloud-Computing-Praktiken zu ändern, um eine kartellrechtliche Untersuchung durch die Europäische Kommission zu vermeiden.
Kann eine Einigung mit europäischen Cloud-Unternehmen ein "Donnerwetter" der EU-Kommission vermeiden?
Kann eine Einigung mit europäischen Cloud-Unternehmen ein "Donnerwetter" der EU-Kommission vermeiden?
Foto: FOTOGRIN - shutterstock.com

Nachdem europäische Cloud-Anbieter im Jahr 2022 eine formelle Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht haben, versucht Microsoft Berichten zufolge, noch vor Einleiten einer Untersuchung eine Einigung zu erzielen.

Die potenzielle Untersuchung bezieht sich auf Beschwerden europäischer Cloud-Unternehmen, darunter Aruba, OVHcloud, Danish Cloud Community und die Association of Cloud Infrastructure Service Providers (CISPE), über Änderungen, die Microsoft zunächst 2019 und dann erneut 2022 an den Bedingungen seines Outsourcing-Lizenzvertrags vorgenommen hat.

Die Cloud-Anbieter meldeten Bedenken an, nachdem ihre Kunden aufgefordert wurden, mehr zu zahlen, um Microsoft-Software in Nicht-Microsoft-Cloud-Umgebungen auszuführen, was sie als restriktive Cloud-Lizenzierungsrichtlinien betrachteten.

Infolge dieser Lizenzänderungen reichte CISPE am 9. November 2022 eine förmliche Beschwerde bei der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission (DG Comp) ein, in der es hieß: "Microsoft nutzt seine Dominanz bei Produktivitätssoftware, um europäische Kunden auf seine eigene Azure-Cloud-Infrastruktur zu lenken, zum Nachteil der europäischen Cloud-Infrastruktur-Anbieter und Nutzer von IT-Diensten."

Zuvor hatten bereits die Verbandsmitglieder OHVcloud und Aruba eine separate Beschwerde gegen Microsoft eingereicht.

Microsoft gelobt weiter Besserung

Um eine weitere kartellrechtliche Untersuchung durch die EU-Kommission zu vermeiden, hat Microsoft nun angeboten, seine Cloud-Computing-Praktiken zu ändern, um Kartellbeschwerden kleinerer Konkurrenten beizulegen, erklärte eine Person mit direkter Kenntnis der Angelegenheit gegenüber Reuters.

Die Europäische Kommission lehnte es ab, die Nachricht zu kommentieren, während Aruba, CISPE, die dänische Cloud-Community und OVHcloud nicht auf Bitten um einen Kommentar reagierten.

Allerdings deutet vieles darauf hin, dass CISPE plant, seine Beschwerde weiterzuverfolgen. Ein Sprecher von CISPE sagte gegenüber Reuters: "Wir hatten eine erste Diskussion mit Microsoft, haben aber nichts gesehen, was auf Änderungen hindeutet, die sicherstellen, dass alle europäischen Kunden die Chance haben, die Software, die sie wollen, in der Cloud ihrer Wahl zu betreiben, ohne unfaire Lizenzbedingungen oder diskriminierende Preise."

Ein Microsoft-Sprecher wollte sich gegenüber Computerworld nicht dazu äußern, ob mit einem der Beschwerdeführer eine Einigung erzielt wurde. "Im Oktober 2022 haben wir Änderungen an unseren Lizenzierungspraktiken eingeführt, die auf das Feedback der europäischen Cloud-Anbieter eingehen. Wir sind dankbar für die produktiven Gespräche, die uns dorthin geführt haben, und schätzen das Feedback, das wir seitdem erhalten haben. Wir engagieren uns für die europäische Cloud-Gemeinschaft und ihren Erfolg", sagte der Microsoft-Sprecher.

Häufiger Gast in Brüssel

Microsoft ist kein Unbekannter, wenn es um kartellrechtliche Urteile der EU-Kommission geht. Im Jahr 2004 zahlte das Unternehmen eine Strafe in Höhe von 611 Millionen Dollar, nachdem es für schuldig befunden wurde, illegal Media Player-Software mit Windows XP gebündelt zu haben. Eine weitere Geldstrafe in Höhe von 731 Millionen Dollar wurde 2013 gegen das Unternehmen verhängt, weil es seinen Browser Internet Explorer mit Windows 7 gebündelt hatte.

Auch die geplante Übernahme des Spielestudios Activision Blizzard durch Microsoft wird derzeit von der EU-Kommission, der britischen Wettbewerbsbehörde (CMA) und der US-amerikanischen Federal Trade Commission (FTC) geprüft. (mb)

Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag der US-Schwesterpublikation Computerworld.com