Die Bezirksrichterin (ein District Court ist bereits ein Bundesgericht, Anm. d. Red.) Loretta Preska befand nach einer zweistündigen Anhörung in New York, entscheidend sei, dass Microsoft die Daten kontrolliere und nicht wo diese gespeichert seien. "Das ist eine Frage der Kontrolle, nicht eine Frage des Speicherorts der dieser Informationen", erklärte Preska laut "Re/code".
So ganz sicher schien sich die Richterin dieser eigenartigen Rechtsauslegung allerdings selbst nicht zu sein; sie setzte die Umsetzung ihrer Entscheidung gleich aus und machte damit den Weg frei für eine Berufung von Microsoft vor dem 2nd U.S. Circuit of Appeals.
Und die wird Microsoft nach den Worten von Generaljustiziar Brad Smith laut "ZDNet" auch umgehend einlegen. "Das einzige was heute Morgen sicher war war die Tatsache, dass die Entscheidung des Bezirksgericht nicht den letzte Schritt in dieser Angelegenheit darstellt", erklärte der General Counsel nach dem Spruch von Preska. "Wir werden umgehend in die Berufung gehen und vertreten weiter die Auffassung, dass die E-Mails von Kunden in den USA und dem Rest der Welt starken Datenschutz verdienen."
Brad Smith hatte schon früher in dieser Woche im "Wall Street Journal" die Auffassung vertreten, dass E-Mails genauso wie per Post versandte Briefe dem Briefgeheimnis unterliegen und US-Behörden bezüglich einer Herausgabe den vollen rechtlichen Schutz des vierten US-Verfassungszusatzes zu beachten hätten. In Irland gespeicherte Daten fielen außerdem unter irisches sowie das Datenschutzrecht der Europäischen Union.
Microsoft, das den Prozess erklärtermaßen stellvertretend bis zur höchsten Instanz durchfechten will, hatte wenig überraschend schon frühzeitig die Rückendeckung anderer Internet- und Telekommunikationsfirmen wie Apple, Cisco und Verizon erhalten. Auch viele Experten und Rechtswissenschaftler schlugen sich bereits auf Microsofts Seite.
Welche US-Behörde den verhandelten Durchsuchungsbeschluss beantragt hat, ist übrigens nicht bekannt, da die entsprechenden Dokumente der Geheimhaltung unterliegen.