Aus dem von Meta Platforms Inc. vergangene Woche an die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde versandten Jahresbericht geht unter anderem hervor, dass es das Unternehmen in Betracht zieht, einige Dienste aus dem europäischen Markt einschränken zu müssen. Als Begründung nennt das Unternehmen die europäischen Datenschutzbestimmungen, die es erschweren, Daten von europäischen Nutzern auf amerikanischen Servern zu speichern und zu verarbeiten. Das ist eine grundlegende Voraussetzung für den Geschäftsbetrieb des Unternehmens.
Dazu ein Auszug aus dem aktuellen Bericht: " . . .Wenn wir nicht in der Lage sind, uns weiterhin auf SCCs zu verlassen oder auf andere alternative Möglichkeiten für den Datentransfer von Europa in die Vereinigten Staaten zurückzugreifen, werden wir wahrscheinlich nicht in der Lage sein, eine Reihe unserer wichtigsten Produkte und Dienstleistungen, einschließlich Facebook und Instagram in Europa anzubieten. Dies würde unsere Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage wesentlich und negativ beeinflussen. . ."
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Das Thema ist nicht neu: Seit Jahren setzt sich der Rechtsanwalt Maximilian Schrems für einen EU-Recht konformen Umgang persönlichen Daten ein. Dieses Engagement hatte auch Auswirkungen auf Meta. Wie aus dem Bericht an die Börsenaufsicht hervorgeht, habe das Unternehmen im August 2020 einen vorläufigen Entscheidungsentwurf von der irischen Datenschutzkommission (IDPC erhalten). Die Organisation sei zu dem Schluss gekommen, dass Meta Plattforms Irlands Rückgriff auf SSCs in Bezug auf europäische Nutzerdaten nicht mit der Datenschutzverordnung GDPR vereinbar ist. "Sie schlug vorläufig vor, dass die Übermittlung von Nutzerdaten aus der Europäischen Union in die Vereinigten Staaten ausgesetzt werden sollte", beschreibt Meta in seinem Bericht. Das Unternehmen geht allerdings davon aus, dass eine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit in der ersten Hälfte des Jahres 2020 ergehen wird.