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BKA Taskforce

Messenger-Dienst Telegram im Visier

27.01.2022
Eine Taskforce des Bundeskriminalamts (BKA) nahm diese Woche die Arbeit auf. Sie soll der zunehmenden Radikalisierung auf Telegram Einhalt gebieten. Tatverdächtige sollen identifiziert und strafrechtlich verfolgt werden.
Die deutschen Ermittlungsbehörden wollen Personen, die auf der Plattform Telegram strafrechtlich in Erscheinung treten, habhaft werden.
Die deutschen Ermittlungsbehörden wollen Personen, die auf der Plattform Telegram strafrechtlich in Erscheinung treten, habhaft werden.
Foto: mattomedia KG - shutterstock.com

Die deutschen Sicherheitsbehörden werden nun aktiv. Wie das BKA mitteilt, entwickle sich der Messenger-Dienst Telegram nach "zunehmend zu einem Medium der Radikalisierung". Vor allem Politiker sowie Personen aus Wissenschaft und Medizin waren bisher häufig das Ziel von strafrechtlich relevanten Aktionen, die von Telegram ausgingen. Das Ziel der neuen BKA-Taskforce ist es - in Kooperation mit den Polizeien der Bundesländer und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität - Tatverdächtige zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen.

Radikalisierung, Drohungen, Mordaufrufe

"Insbesondere die Corona-Pandemie hat dazu beigetragen, dass sich Menschen auf Telegram radikalisieren, andere bedrohen oder sogar Mordaufrufe veröffentlichen. Der Rechtsstaat muss dieser besorgniserregenden Entwicklung entschlossen begegnen. Wir streben die Zusammenarbeit mit Telegram an, treffen unsere Maßnahmen aber auch, wenn Telegram nicht kooperieren sollte", sagt BKA-Präsident Holger Münch.

Auch die Reaktion der Messenger-Plattform auf Löschanregungen und Bestandsdatenabfragen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität will das BKA gemeinsam mit den Landeskriminalämtern beobachten. Da die Plattform in Dubai ansässig ist und sich gegenüber europäischen Ermittlungsbehörden bisher wenig kooperativ gezeigt hat, könnte im Falle der Verweigerung seitens Telegram Artikel 30 (5) des EU-Kodes für die elektronische Kommunikation zum Tragen kommen. Dieser gibt den zuständigen Behörden in der EU Werkzeuge an die Hand, die bis hin zu einer Bereitstellungsverhinderung eines Dienstes reichen. (bw)