Nach einer neuen Anordnung soll Google in einem Fall nun auch Links zu frischen Medienberichten über das Löschen von Links zu früheren Informationen entfernen. Der Hintergrund sei, das in den neuen Artikeln die alten Vorwürfe gegen die Person wiederholt würden, erläuterte Vize-Datenschutzkommissar David Smith am Donnerstag. Die Links sollen nun nicht mehr bei der Internet-Suche nach dem Namen des Antragstellers auftauchen. Es gehe um ein zehn Jahre zurückliegendes kleineres kriminelles Vergehen.
Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinen wie Google Links zu bestimmten Inhalten aus ihren Ergebnisseiten löschen müssen, wenn sich ein Nutzer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Mit dem Urteil des EuGH blieben aber viele Detailfragen offen.
Aktuell wird unter anderem darüber diskutiert, ob Google das "Recht auf Vergessenwerden" weltweit umsetzen muss. Bisher bezieht Google Löschanfragen nur auf seine Websites in Europa wie Google.de in Deutschland oder Google.fr in Frankreich - nicht aber auf die internationale Site Google.com. Unter anderem deutsche Datenschützer wollen, dass die Regelung für Ergebnisse weltweit gilt. (dpa/tc)