Facebook

"Like"-Button: Gericht gibt Verbraucherzentrale weitgehend recht

09.03.2016
Facebook bekommt auch auf Webseiten anderer Anbieter Daten über den "Like"-Button. Verbraucherschützer nehmen Unternehmen in die Pflicht, die den Button auf ihrer Homepage integrieren. Ein Gericht stimmt ihnen zu, dass Unternehmen über die Datenweitergabe aufklären müssen.

In einer Klage wegen des "Gefällt mir"-Buttons von Facebook hat das Landgericht Düsseldorf der Verbraucherzentrale NRW weitgehend rechtgegeben. Diese hatte gegen den Bekleidungshändler Peek & Cloppenburg Klage eingereicht, weil über das Plugin Daten über das Surfverhalten des Kundens schon beim einfachen Aufrufen einer Seite an Facebook weitergeleitet werden. Unternehmen müssten den Seitenbesucher über die Weitergabe von Daten aufklären, erklärte das das Gericht am Mittwoch und unterstützte damit die Ansicht der Verbraucherschützer. Die Integration des "Like"-Buttons verletze Datenschutzvorschriften, weil dadurch unter anderem die IP-Adresse des Nutzers ohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook weitergeleitet werde, hieß es in der Begründung des Urteils.

"Keiner weiß, was Facebook mit den Daten macht", sagte Rechtsanwältin Sabine Petri von der Verbraucherzentrale. Sie sei zufrieden mit dem Urteil. Unternehmen könnten sich nicht einfach aus der Verantwortung ziehen, indem sie auf Facebook verweisen.

Bei Peek & Cloppenburg ging es um die Website Fashion ID (Az. 12O 151/15). Mittlerweile muss der Nutzer dort Social-Media-Dienste explizit aktivieren und stimmt damit zu, "dass Daten an die Betreiber der sozialen Netzwerke übertragen werden". Insgesamt hatte die Verbraucherzentrale NRW sechs Unternehmen wegen des "Like"-Buttons abgemahnt - darunter noch HRS, Nivea (Beiersdorf), Paybyack, CTS Eventim und KIK. Beiersdorf (Nivea) habe im Zuge der Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale die Nutzung der Funktion beendet, teilt die Bielefelder Anwaltskanzlei BRANDI mit, die die Verbraucherzentrale NRW in dem Verfahren vertritt. KiK verwende mittlerweile eine andere technische Lösung, bei der keine automatische Übermittlung von Daten erfolge. (dpa/sh)