Zu der ersten Lesung der Vorratsdatenspeicherung im Bundestag sagte Leutheusser-Schnarrenberger, die die erfolgreiche Verfassungsklage gegen die "erste" Vorratsdatenspeicherung mit angestoßen hatte, laut Mitteilung der Friedrich-Naumann-Stiftung: "Union und SPD nehmen die fundamentale und grundsätzliche Kritik an der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung nicht wahr. Der Europäische Gerichtshof hat die alte Vorratsdatenspeicherung in seiner bahnbrechenden Entscheidung für europarechtswidrig erklärt. Nach zwei gescheiterten Anläufen vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht versuchen es Union und SPD jetzt mit einem Taschenspielertrick. Wo Speicherfristen draußen drauf steht, steckt Vorratsdatenspeicherung drin."
Das könne auch jede Rhetorik nicht verkleistern, so Leutheusser-Schnarrenberger weiter. Angesichts von Cyberattacken gegen den Bundestag und der massenhaften Überwachung durch die NSA sollten Unternehmen zum massiven Neuspeichern von Daten verpflichtet werden. Wer immer mehr digitale Daten speichere, macht sich aber auch immer mehr zum Ziel von Kriminellen und Terroristen.
Die Kritikliste an dem Gesetzentwurf sei lang, sagt die Ex-Ministerin: Die Entscheidung des EuGH werde einfach ignoriert, Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte und Ärzte würden nur unzureichend geschützt. "Der Gesetzesentwurf enthält zahlreiche Regelungen, deren Reichweite technisch unklar ist - das gilt gerade auch für die populären Messengerdienste wie Skype oder Facetime. Die Speicherung der besonders sensiblen Standortdaten macht den Albtraum von kompletten Bewegungsprofilen wahr. Mit der Vorratsdatenspeicherung wird die digitale Überwachung massiv ausgebaut. Die neue Vorratsdatenspeicherung entspricht einem schlecht gemachten Taschenspielertrick."